Polizei rät in den dunklen Monaten: „Machen Sie sich sichtbar!“

Da sollten sich auch Erwachsene ein Beispiel dran nehmen: Kinder werden auch im Dunkeln sichtbar. Foto: ADAC.
Da sollten sich auch Erwachsene ein Beispiel dran nehmen: Kinder werden auch im Dunkeln sichtbar. Foto: ADAC.
Die dunkle Jahreszeit mit ihren kurzen Tagen und langen Nächten hat für die Verkehrssicherheit ihre Risiken. Oftmals ist die Sicht aufgrund der Spiegelung auf nassen Straßen auf der Windschutzscheibe erheblich eingeschränkt. Welcher Autofahrer hat es da nicht schon erlebt, dass plötzlich ein Radfahrer oder ein Fußgänger vor seinem Kraftfahrzeug auftauchte, den er vorher nicht gesehen hatte. Leider geschehen in solchen Situationen auch immer wieder schwerwiegende Verkehrsunfälle, bei denen vor allem die Fußgänger und Radfahrer aufgrund der fehlenden Knautschzone erheblich verletzt werden. Sowohl Fußgänger als auch Rad- und Autofahrer können jedoch einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten:

  • Helle Kleidung, Reflexbänder und Blinkleuchten: Entscheidenden Einfluss auf die rechtzeitige Erkennbarkeit eines Fußgängers hat die Farbe der Oberbekleidung. Helle Kleidung, Reflexbänder und Blinkleuchten fördern eine schnellere Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Eine gute Beleuchtung am Fahrrad hilft zudem, den eigenen Fahrweg gut ausgeleuchtet sehen zu können.
  • Außerorts immer links gehen: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fuß unterwegs ist oder eine Autopanne hat, sollte herannahende Autofahrer mit aktiven Lichtquellen aufmerksam machen. Eine funktionierende Taschenlampe oder eine entsprechende Handy-App kann Leben retten.
  • Fahrbahn im Lichtkegel überqueren: Die Fahrbahn sollte nur bei guten Lichtverhältnissen, am besten unmittelbar unter einer Straßenlaterne überquert werden. Falls vorhanden, immer Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln nutzen.
  • Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen: Gerade Autofahrer müssen immer mit plötzlich auftretenden und schlecht erkennbaren Verkehrsteilnehmern rechnen. Daher sollte das Fernlicht bei Dunkelheit so oft wie möglich eingesetzt werden, ohne andere dabei zu blenden. Längst nicht überall, wo 100 km/h erlaubt sind, ist dies tatsächlich die „angemessene“ Geschwindigkeit. Vielmehr ist diese stets den Sichtverhältnissen anzupassen.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Vorbildfunktion und das Verantwortungsbewusstsein der Eltern, die zusammen mit ihren Sprösslingen das Thema Verkehrssicherheit besprechen und darauf achten sollen, dass sie zu ihrem eigenen Schutz nur mit ordnungsgemäß funktionierenden Fahrrädern und gut sichtbarer Kleidung unterwegs sind.

– Pressemeldung der Kreispolizeibehörde Wesel –