Sicher unterwegs bei Schnee und Glätte

Laternenparker. Foto: TÜV Süd.
Laternenparker. Foto: TÜV Süd.
Immer wieder sorgt im Winter Schneefall für Kilometer Staus. Wegen starker Schnee- und Graupelschauer kimmen Autofahrer im Berufsverkehr nur schleppend oder teilweise gar nicht mehr voran. Autofahrer sind bei diesen Witterungsbedingungen besonders gefordert.

Der ADAC rät, bei Schnee und Glatteis besonders vorsichtig zu fahren: Am besten die Geschwindigkeit drosseln und heftige Beschleunigungs-, Brems- oder Lenkmanöver nach Möglichkeit vermeiden. Die ADAC Ex- perten raten Autofahrern dazu, mit eher geringer Drehzahl loszufahren, damit die Reifen auf dem Untergrund nicht durchdrehen.

Fahrzeuge mit Sommerreifen haben bei winterlichen Witterungen im Straßenverkehr nichts mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen (M+S Kennzeichnung) ausgestattet ist, muss das Auto stehen lassen. Sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Ver- kehr behindert, wird mit 80 Euro und ebenfalls einem Punkt in Flensburg abgestraft.

Die Gummimischungen in Sommerreifen verhärten bereits bei niedrigen Plus-Graden, womit sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Winter-Typen bleiben weich und verfügen zudem über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift. Statt der in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO) vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Restprofil-Tiefe rät der Club, vier Millimeter nicht zu unterschreiten. Nur so ist der für die Verkehrssicherheit nötige Grip gegeben. Getestet werden kann die Profil-Tiefe mithilfe einer Zwei- Euro-Münze: Wird diese in das Profil gesteckt, sollte der silberne, etwa vier Millimeter breite Rand nicht zu sehen sein, dann ist das Profil noch ausreichend. Nach acht Jahren sollte ein Winterreifen allerdings erneuert werden, da die Gummimischung dann so hart geworden ist, dass der Grip bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Bei zugefrorenen Scheiben sollte ein spezieller Eiskratzer benutzt werden. Eine CD-Hülle oder zum Beispiel ein Topf-Schwamm sind nicht geeignet, sie können die Scheiben zerkratzen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Scheiben vom Eis befreit werden, auch die Sicht nach hinten, zu den Seiten und in die Spiegel muss frei sein. Ein „Guckloch“ zu kratzen, reicht nicht: Wer sich so hinters Steuer setzt und losfährt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Es ist übrigens auch nicht erlaubt, das Auto im Stand „warmlaufen“ zu lassen, zum Beispiel, während von außen die Scheiben freigekratzt werden. Hier kann ebenfalls ein Bußgeld von zehn Euro verhängt werden.

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Genauso muss das Autodach von Schnee befreit werden, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.

Von innen beschlagene Scheiben sollten mit einem Schwamm gereinigt werden. Außerdem empfiehlt es sich, direkt vor dem Losfahren die heizbaren Front- und Heckscheiben sowie die Lüftung anzuschalten, um ein erneutes Beschlagen zu verhindern. Auch die Klimaanlage kann hier helfen, denn sie entzieht der Luft die Feuchtigkeit.

Autofahrer sollten im Winter beispielsweise Handschuhe, eine dicke Jacke oder eine Decke griffbereit haben. Außerdem kann ein kleiner Besen hilfreich sein, wenn Dach, Motorhaube und Scheinwerfer von Schnee befreit werden müssen. Wer keine Verriegelung mit Schlüsselsender hat, sollte Türschloss-Enteiser dabei haben – allerdings nicht im Wagen, sondern besser in der Jackentasche.

– Presseinfo des ADAC Nordrhein –
Foto: TÜV Süd