Kreisverkehr: So läuft’s rund

Kreisverkehr. Foto: HUK-Coburg.
Kreisverkehr. Foto: HUK-Coburg.
In unseren Nachbarländern sind sie längst Alltag, in Deutschland feiern Kreisverkehre ein Comeback. Laut einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer gelten sie im Vergleich zu Ampel- oder einfachen Kreuzungen als sicherer.

Autofahrer nehmen das Tempo raus und sind aufmerksamer, der Verkehrsfluss ist reibungsloser. Und dennoch: Obwohl die wichtigste Regel bekannt ist – wer im Kreisel fährt, hat Vorfahrt, wer reinfahren will, muss warten – sind viele Verkehrsteilnehmer unsicher. Kommunen bauen und beschildern die Rondelle unterschiedlich, und Ausnahmen bestätigen wie so oft die Regel.

Woran erkennt man einen Kreisverkehr?
Kreisverkehre im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind mit den Zeichen 215 (rundes blaues Schild mit drei weißen Pfeilen) und dem dreieckigen Vorfahrtzeichen 205 ausgewiesen. Fehlt die Schilderkombination, handelt es sich lediglich um eine runde Kreuzung.

Wer hat wann Vorfahrt?
Im „echten“ Kreisverkehr können die im Rund fahrenden Autos auf ihr Vorfahrtrecht pochen, müssen bei Ausfahrten aber auf querende Radler und Fußgänger achten. Wer einfahren will, wartet. Fehlen die Schilderkombination 215 und 205 oder allein das Zeichen 215, gelten die allgemeinen Vorfahrtregeln.

Wann muss geblinkt werden?
Kreisel-Ausfahrten werden mit Blinker angezeigt, die Einfahrt dagegen nicht.

Wie funktioniert der mehrspurige Kreisel?
Wer die nächste Ausfahrt ansteuert, ist auf der rechten Spur richtig. Für weitere Ausfahrten bietet sich die linke Spur an. Der Fahrstreifenwechsel muss mit Blinken angezeigt werden, sonst kann es beim Spurwechsel brenzlig werden.
Auf mehrspurigen Kreisverkehren ist die Verkehrsführung in der Regel mit Richtungspfeilen oder Schriftzügen von Straßen auf der Fahrbahn markiert.

Darf die Mittelinsel überfahren werden?
Nein, nur wenn es aufgrund der Länge des Fahrzeugs wie bei Lastwagen und Bussen nicht anders möglich ist.

Welche Strafen drohen bei Regelverstößen?
Den Blinker bei Einfahrt in den Kreisel setzen oder bei der Ausfahrt nicht blinken, das kostet beispielsweise zehn Euro. Für parkende Autos im Rondell, die andere zudem noch behindern, kann eine Geldbuße von bis zu 35 Euro erhoben werden. Dieselbe Strafe droht dem, der die Mittelinsel überfährt und Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet.

Andere Länder andere Regeln?
In der Tat. Auf die Vorfahrt im Kreis können Autofahrer in Polen, Portugal, Spanien und in der Schweiz bauen, sofern nichts anderes ausgeschildert ist. Bei den Franzosen gilt dagegen die Rechts-vor-Links-Regel.
Es sei denn, das Vorfahrtzeichen gibt den im Kreis Fahrenden den Vorzug. Länderinformationen halten die Automobilklubs und Fremdenverkehrsämter parat.

– Presseinfo des Zentralverbandes Deutschen Kfz-Gewerbe (ProMotor) –
Foto: HUK-Coburg