Risiken beim Fahren mit Anhänger nicht unterschätzen: Bis zu 50 Prozent längerer Bremsweg

  • Gefahren durch Überladen, fehlende Sicherung und zu hohes Tempo
  • Fahrer für Konsequenzen voll verantwortlich
  • In kritischen Situationen Gas weg und gefühlvoll abbremsen

Das Fahren mit Anhänger erfordert besondere Vorsicht. Foto: Dekra.
Das Fahren mit Anhänger erfordert besondere Vorsicht. Foto: Dekra.
Anhänger leisten jetzt im Frühjahr gute Dienste. Ob Baumschnitt, Baumaterial oder größere Möbelstücke – beim Transport hilft oft ein kleiner Anhänger, etwa aus dem Baumarkt, weiter. Die Experten von DEKRA warnen ungeübte Autofahrer allerdings davor, die Risiken beim Fahren mit Anhänger zu unterschätzen. So könne sich beim Pkw der Bremsweg mit beladenem Anhänger um fast 50 Prozent verlängern.

Typische Gefahrenquellen beim Fahren mit Anhänger sind den Sachverständigen zufolge das Überladen, unzureichende Ladungssicherung, überalterte Reifen oder zu schnelles Fahren. Schon das ungewohnte Rückwärtsfahren und Rangieren mit dem Gespann bereitet vielen Probleme. Unerfahrenen Fahrern empfehlen die Experten eine kleine Übungseinheit auf einem geeigneten, wenig frequentierten Parkplatz, bevor sie sich ins Verkehrsgeschehen stürzen.

Dringend geraten ist auch eine Abfahrtkontrolle; denn für eventuelle Folgen von Fehlern trägt der Fahrer die volle Verantwortung. Neben dem festen Sitz der Anhängerdeichsel und der Kabelverbindung für die Elektrik ist zu kontrollieren, ob die Blinker, Brems- und Rücklichter funktionieren und der Reifendruck für die vorgesehene Last ausreicht. Autofahrer sollten zudem daran denken, dass für das Fahren mit Anhänger das Tempo auf 80 km/h beschränkt ist. Nur mit einer speziellen Zulassung sind 100 km/h erlaubt.

Vorsicht auch bei den zulässigen Anhängelasten: Die kleinen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse, die mit dem Pkw-Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, haben bei einem Leergewicht von etwa 150 kg eine Nutzlast von rund 600 kg. Doch Achtung: die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges (Leergewicht des Anhängers plus Nutzlast) darf nicht überschritten werden. Also: vorher in den Fahrzeugpapieren nachschauen.

Auch wenn der Fahrer nur so viel zulädt wie erlaubt, muss er sich mit beladenem Anhänger auf einen erheblich längeren Bremsweg einstellen. Er verlängert sich bei einer Vollbremsung aus 80 km/h um 15 auf 46 Meter, das sind knapp 50 Prozent mehr als ohne Anhänger. Wichtig deshalb: vorsichtig fahren und genügend Abstand halten. Das Überladen des Anhängers kann den Bremsweg noch einmal dramatisch verlängern. Bei Überlast wächst zudem die Gefahr, dass der Anhänger ausbricht oder ins Schlingern gerät. Selbst auf das normale ESP und ABS dürfen sich Autofahrer dabei nicht verlassen. Droht sich das Gespann aufzuschaukeln, heißt es, sofort vom Gas gehen und gefühlvoll abbremsen.

Eine weitere Gefahrenquelle ist auch die falsche Verteilung der Beladung. Zu viel Gewicht im Anhängerheck kann die Hinterräder des Pkw so stark entlasten, dass die ganze Kombination ihre Fahrstabilität verliert. Hier gilt die Regel: Schwere Teile nach unten und möglichst in der Anhängermitte platzieren. Wichtig ist auch, die in den Papieren angegebene Stützlast der Anhängekupplung (meist 50 bis 100 kg) einzuhalten. Und: Die zulässige Gesamtmasse ist beim Transport schwerer Güter wie Steinen, Fliesen oder Brennholz schnell erreicht.

Um Gefahren für sich selbst und andere auszuschließen, muss außerdem die Ladung gut gesichert werden. Schwere Teile sind mit Zurrgurten zu sichern. Spannnetze eignen sich, um das Wegfliegen leichter, loser Teile, wie Laub und Geäst, zu verhindern. Als typische Schwachstelle an Anhängern fallen den Experten von DEKRA regelmäßig auch überalterte und rissige Reifen auf. Wenn Reifen älter sind als sechs Jahre, sollten sie selbst bei noch ausreichender Profiltiefe vom Fachmann untersucht und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Für das Fahren von Kombinationen ist im Übrigen die passende Fahrerlaubnis ein Muss. Bei Anhängern bis 750 kg zulässige Gesamtmasse genügt der Pkw-Führerschein Klasse B. Der Anhänger darf sogar schwerer sein, die Kombination aber nicht mehr als 3.500 kg auf die Waage bringen. Die Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96 reicht für Kombinationen bis 4.250 kg. Und mit Klasse BE darf der Fahrer ein Zugfahrzeug bis 3.500 kg und zusätzlich einen Anhänger bis 3.500 kg (jeweils zulässige Gesamtmasse) in Schlepp nehmen.

– Presseinfo und Foto: Dekra –

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