Gelbe Umweltplakette: Der Weg in einen Kfz-Meisterbetrieb ist von Vorteil

plakette_kfz-gewerbe-nrwDas staatliche Förderprogramm bei der Dieselpartikelfilter-Nachrüstung ist in diesem Jahr wieder aktiviert worden. Gefördert werden Filternachrüstungen mit einem Direktzuschuss von 260 Euro, die ausschließlich in der Zeit vom 1. Januar bis max. 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Die Förderung älterer Pkw-Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette (Erstzulassung bis 31. Dezember 2006) sowie für Kleintransporter bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Erstzulassung bis 16. Dezember 2009) kann pro Fahrzeug nur einmal beantragt und ausgezahlt werden; die Fördermittel sind auf 30 Millionen Euro begrenzt.

Mit der Initiative des nordrhein-westfälischen Kraftfahrzeuggewerbes „NRW fährt Grün“ bieten die 9.500 Kfz-Meisterbetriebe in NRW den Autofahrern mit älteren Pkw-Dieselfahrzeugen an, ihnen bei der Umrüstung der Fahrzeuge mit technischer Fachkompetenz unterstützend zur Seite zu stehen. Der Gang in eine Meisterwerkstatt der Kraftfahrzeuginnung ist auf jeden Fall für die Fahrzeughalter von Vorteil. Im Rahmen der Initiative erhalten diese ein konkretes Umrüstangebot für den Einbau eines Dieselpartikelfilters (DPF), bestehend aus einem qualitativ hochwertigen DPF und einem Oxidationskatalysator. Des Weiteren kann die Kfz-Werkstatt dem Kunden bei Bedarf ein Angebot einer 0 %-Finanzierung unterbreiten. So kommt der Autofahrer nicht nur in den Genuss der Barförderung von 260 Euro, sondern erhält auch noch eine günstige Finanzierungsmöglichkeit. Mit dem Einbau durch eine Werkstatt mit Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen entfällt die kostenpflichtige und zusätzliche Vorstellung des Fahrzeugs bei einer Überwachungsorganisation (z. B. TÜV). Die AU-Werkstatt kann den Einbau zur Vorlage an das Straßenverkehrsamt selbst bescheinigen, welche dann die notwendige Ergänzung in den Fahrzeugpapieren vornimmt.

Die angesprochenen Fahrzeughalter profitieren so oder so von einem Besuch im Meisterbetrieb der Kraftfahrzeuginnung. Denn sollte das Fahrzeug nicht umrüstbar sein, kann die anerkannte Werkstatt bei Autos mit gelber Plakette eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung ausstellen, wenn der Wagen seit mindestens 2008 auf den Halter zugelassen ist.

– Presseinformation Kraftfahrzeuggewerbe Nordrhein-Westfalen e. V. –