Fahrgemeinschaften: Auch im Kollektiv gut und sicher unterwegs

Aktion Mitfahren. Foto: ACE.
Aktion Mitfahren. Foto: ACE.
Die Kraftstoffpreise ziehen wieder an, das Verkehrsaufkommen wächst und Streiks bei der Bahn und im Flugbetrieb sind nicht vollkommen ausgeschlossen. Wer zu Ostern dennoch an sein Ziel kommen will, sollte auch eine Mitfahrgelegenheiten ins Auge fassen. Das rät der ACE Auto Club Europa und zerstreut zugleich Vorbehalte, die gerne gegen Fahr-Kollektive ins Feld geführt werden. Denn auch versicherungstechnisch steht der gemeinsam organisierten Kostenvermeidung heute nichts mehr im Weg: „Dank verschiedener Gesetzesreformen in den letzten Jahren sind Fahrgemeinschaften im Falle eines Unfalls inzwischen umfassend abgesichert“, sagt Florian Wolf, ACE-Verkehrsrechtsexperte.

Damit die organisierte Fahrt reibungslos klappt, sollten sich alle Mitfahrer an einige Spielregeln halten und diese klar definieren, empfiehlt Wolf: „Ob die Chemie zwischen den Teilnehmern stimmt, wissen sie erst, wenn sie es ausprobiert haben. Bei regelmäßigen Fahrgemeinschaften zur Arbeit ist jedoch eine Probezeit möglich. Nach dieser können die Teilnehmer ohne große Worte zu verlieren wieder aussteigen.“

Klare Absprachen bei Verspätungen und Ausfällen
Die Pünktlichkeit ist das A und O bei einer Fahrgemeinschaft. Deshalb müssen feste Treffzeiten vereinbart werden. Das erspart unnötigen Ärger untereinander. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, kann er anrufen. Ein Mobiltelefon hat heute praktisch jeder. Am besten tauscht man gleich auf der ersten gemeinsamen Fahrt die Telefonnummern aus.

Zudem sollte man klar absprechen, wie lange man auf einen Mitfahrer wartet, falls der sich verspätet. Nach Ablauf der Wartefrist kann die Fahrgemeinschaft ohne schlechtes Gewissen abfahren.

Voller Versicherungsschutz auf direktem Weg zur Arbeit
Grundsätzlich gilt: Fahrgemeinschaften zur Arbeit sind immer versichert. Die Kfz-Haftpflicht des Fahrers sowie die zuständige Berufsgenossenschaft treten ein. „Eine Insassenunfallversicherung ist folglich vollkommen unnötig“, erläutert der ACE-Fachmann: „Die Kfz-Haftpflicht zahlt generell, wenn Insassen durch einen Unfall zu Schaden kommen, gleichgültig, ob es sich um Kollegen oder Freunde handelt, egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder zur Disko.“ Anders agieren die Sozialversicherungsträger. „Bei ihnen beschränkt sich mitunter der Anspruch lediglich auf Kosten der Heilbehandlung, Berufshilfe, Sterbe- und Verletztengeld. Schmerzensgeld kann dann vom Sozialversicherungsträger nicht begehrt werden“, schildert Wolf die rechtlichen Feinheiten.

Fahrgemeinschaften dürfen auf dem Weg zur Arbeit Umwege machen. Zum Beispiel zur nächsten Tankstelle. Ein Umweg, um im Supermarkt einzukaufen, ist dagegen nicht erlaubt – zumindest geht dann der Versicherungsschutz verloren. „Um sich für den Fall der Fälle zu wappnen, sollte die Spielregeln der gemeinsamen Fahrt schriftlich festgelegt werden“, empfiehlt der ACE-Fachmann.

Wenn „blau machen“ teuer wird
Auch in einem weiteren Punkt bringt eine schriftlich fixierte Übereinkunft Sicherheit und Klarheit. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen, um in einem Kraftfahrzeug unter Teilung der Kosten eine gemeinsame Autofahrt anzutreten, entsteht dadurch rein rechtlich gesehen bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Absprache zwischen Fahrer und Mitfahrer verlässt den reinen Gefälligkeitsbereich und es werden sowohl Rechte wie Pflichten begründet. Kann zum Beispiel ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, so muss der Fahrer die Mitfahrer von seiner Verspätung rechtzeitig unterrichten, damit diese sich um Alternativen kümmern können. Wird ein Termin aus Gleichgültigkeit nicht eingehalten, etwa weil man am Montag mal „blau“ machen möchte, setzt sich der Fahrer auch Schadensersatzansprüchen wie der Erstattung von Taxikosten aus. „Alle Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft sollten deshalb um Ärger, Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden, sich die Spielregeln der gemeinsamen Fahrt schriftlich fixieren und durch Unterschrift bestätigen lassen“, rät Wolf.

Einfache Formel für gerechte Kostenbeteiligung
Auch Vater Staat spielt bei der freiwilligen Sparmethode mit. Jeder Teilnehmer des Fahrteams kann die vollständige Entfernungspauschale beanspruchen. Pendeln mithin vier Kollegen gemeinsam ins Büro, gibt es dieselben Steuervergünstigungen, als würden sie einzeln fahren. Wird eine Kostenteilung der gemeinsamen Fahrt vereinbart, dann müssen alle Teilnehmer darauf achten, dass sie nicht in den gewerblichen Bereich vordringen. „Die Beträge dürfen weder kostendeckend sein – das bedeutet, der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen – noch darüber hinausgehen“, erklärt der ACE-Fachmann. Zur Ermittlung des Preises sollten die auf sechs Jahre zu verteilende Abschreibung, Spritverbrauch, Wartungskosten und Versicherung zusammengerechnet und durch die Jahresfahrleistung geteilt werden. „Der so ermittelte Kilometerpreis ist dann durch die Personenzahl der Fahrgemeinschaft inklusive des Fahrers zu teilen. So sind alle Mitfahrer auf der sicheren Seite“, so Wolf.

– Presseinformation und Foto: ACE Auto Club Europa –