„Wer trinkt, fährt nicht“: Alkohol-Interlocks für auffällige Kraftfahrer einführen

Foto: Dekra SE.
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Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich für den Einsatz sogenannter Alkohol-Interlock-Systeme aus, um die Zahl der Alkoholunfälle zu verringern. „Die besondere Gefahr von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr lässt sich in der jährlichen Unfallstatistik ablesen. Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 336 Verkehrsteilnehmer bei Unfällen unter Alkoholeinfluss getötet und 18.644 Personen verletzt“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Vor dem Hintergrund der Sicherheitsstrategie Vision Zero sei dies nicht hinnehmbar. „Insofern bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen, um zeitnah alkoholbedingte Unfälle zu reduzieren. Eines der erfolgversprechenden Instrumente könnte der Einsatz von Alkohol-Interlock-Programmen sein“, ergänzt er.

Bei einem Alkohol-Interlock-System handelt es sich um ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Atemalkohol-Messgerät in Verbindung mit einer Wegfahrsperre, die dazu führt, dass der Fahrzeugmotor von alkoholisierten Personen nicht gestartet werden kann. Als präventive Maßnahme setzen Unternehmen auf freiwilliger Basis bereits heute diese Systeme ein. Ein Alkohol-Interlock-Programm umfasst darüber hinaus den von Verkehrspsychologen begleiteten Einsatz eines Interlock-Systems verbunden mit einer Rehabilitationsmaßnahme.

Für einige alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis eine Gefahr für ihre berufliche Existenz. Mit der Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-Programm könnte eine dauerhafte Verhaltensänderung nach dem Grundsatz „wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht“ unterstützt werden. Nach Auffassung des DVR sollten Alkohol-Interlock-Programme bei der Begutachtung der Fahreignung eingesetzt werden.

„Es sollte ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen durchgeführt werden“, fordert Dr. Eichendorf. Der Einsatz in Ordnungswidrigkeitenverfahren als Alternative zu einem Fahrverbot könne ein möglicher Weg sein, genauso wie bei der Sperrfristverkürzung sowie der Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Modellversuch könnten alkoholauffällige Kraftfahrer als Zielgruppe definiert werden, denen eine Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,1 bis 1,6 Promille nachgewiesen wurde.

– Pressemeldung des DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. –
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