Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Das Alter des Kindes gibt dabei nur einen Richtwert vor. Wichtiger ist, dass das Kind von Gewicht und Körpergröße in den Sitz passt.
Daher werden Kindersitze in vier Gewichtsgruppen eingeteilt. Bei den Kleinsten werden Babyschalen benutzt und rückwärts zur Fahrtrichtung befestigt. In den Gewichtsklassen II und III (15 bis 25 Kilogramm, beziehungsweise 22 bis 36 Kilogramm) gibt es vor allem Sitzerhöhungen mit Rücken- und Seitenstützen. Bei diesen wird das Kind zumeist direkt mit dem Dreipunktgurt gesichert. Grundsätzlich muss jedes Sicherheitssystem der ECE-Regelung 44 entsprechen und dies mit einem Label ausgewiesen sein.
„Allerdings passt nicht jedes Kind pauschal in einen Sitz seiner Gewichtsgruppe und ebenso wenig passt jeder Sitz in jedes Fahrzeug“, schildert Hanstein ihre Erfahrungen: „Nehmen Sie also Ihr Kind immer zum Kauf mit, es soll sich ja später auch auf längeren Fahrten im Sitz wohlfühlen. Und testen Sie auch den Einbau in Ihrem Fahrzeug.“
Ein Kind ohne jede Sicherung während der Autofahrt schlägt für den Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro zu Buche – wenn die illegale Fahrt entdeckt wird. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg und der wiegt nach dem reformierten Punktesystem umso schwerer, da bei acht Punkten bereits der Führerschein entzogen wird.
„Unabhängig von solchen Sanktionen sollte grundsätzlich kein Autofahrer die Bestimmungen außer Acht lassen“, appelliert Hanstein an das Sicherheitsbewusstsein von Eltern oder auch hilfsbereiten Nachbarn und Verwandten. Laut Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. „Das gilt beispielsweise auch für die Urlaubsfahrt mit einem Wohnmobil“, erinnert Hanstein. In den Papieren des rollenden Urlaubsquartiers ist die entsprechende Zahl der Sitzplätze ausgewiesen.
Kinder wachsen schnell. Da wird dann schon einmal der Sitz des älteren Geschwister- oder Nachbarkindes übernommen. Doch vor dem Einsatz sollten die Eltern den Sitz genau unter die Lupe nehmen. „Er darf keine Beschädigungen aufweisen und muss der aktuellen Norm ECE R44/04 entsprechen“, erinnert die ACE-Fachfrau.
– Presseinformation des ACE Auto Club Europa –
Foto: ACE / Emmerling