Beleuchtung: Scheinwerfer auch im Sommer einschalten – aber wann und welche?

Auch im Sommer, wenn es erst am späten Abend dunkel wird, sollten Autofahrer an die richtige Fahrzeugbeleuchtung denken. Dabei gilt: Viel hilft nicht unbedingt viel – das am stärksten strahlende Licht ist nicht immer angebracht, und falsch verwendet sogar ordnungswidrig. Die Wahl ist abhängig von der jeweiligen Fahrsituation. Denn die Beleuchtung muss an die Sichtverhältnisse angepasst werden, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor.

Im Einzelnen heißt das: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder sonstigen Sichteinschränkungen ist das Abblendlicht einzuschalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann auch das Fernlicht genutzt werden, sofern kein Gegenverkehr kommt. Rechtzeitiges Abblenden nicht vergessen. Werden entgegenkommende Fahrzeuge geblendet, ist ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro fällig. Behindern Nebel oder Regen im Sommer die Sicht, muss das Abblendlicht auch tagsüber benutzt werden – inner- und außerorts. Nur bei dieser Witterung sind übrigens Nebelscheinwerfer zulässig. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur angeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Fall 50 km/h, es sei denn, eine geringere ist vorgeschrieben. Nur mit Standlicht zu fahren, ist grundsätzlich verboten.

Tagfahrlicht. Foto: Mazda.
Tagfahrlicht. Foto: Mazda.
Viele Fahrzeuge sind heute mit Tagfahrlicht ausgestattet: Sobald die Zündung an ist, wird automatisch das Abblendlicht aktiviert. Da hierdurch Motorradfahrer überstrahlt werden können und mehr Kraftstoff verbraucht wird, empfiehlt der ADAC Tagfahrleuchten (TFL). Diese sind seit Februar 2011 in neuen Fahrzeugmodellen Pflicht, ältere können nachgerüstet werden. Tagfahrleuchten werden beim Anlassen ebenfalls automatisch angeschaltet. Sie sollen im Vergleich zum Abblendlicht allerdings nicht die Fahrbahn ausleuchten, sondern andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf das Fahrzeug aufmerksam machen. Zudem blenden sie nicht und sind deutlich Strom sparender. Da sie nur an der Fahrzeugfront angebracht werden, bleibt die Heckbeleuchtung ausgeschaltet, solange die Hauptscheinwerfer nicht betätigt werden. Bei schlechter Sicht muss trotzdem auf das Abblendlicht umgestellt werden, womit auch die hintere Fahrzeugbeleuchtung aktiviert wird. Bei Fahr- zeugen ohne Tagfahrleuchten rät der ADAC, auch tagsüber mit Ab- blendlicht zu fahren. Für Kraftradfahrer ist dies bereits Pflicht. Alternativ können sie Tagfahrleuchten nutzen.

Während das Fahren mit Licht am Tag in Deutschland lediglich empfohlen wird, besteht in vielen anderen europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht. Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, sollten sich darum vor ihrer Reise darüber informieren, welches Licht genutzt werden muss. Dadurch lassen sich Beanstandungen oder sogar Bußgelder vermeiden.

– Presseinfo des ADAC Nordrhein –