Von den zusätzlichen Möglichkeiten, die ein Anhänger bietet, sind viele Autofahrer hell begeistert. Nur dunkel sind den meisten allerdings die umfangreichen und komplexen Beleuchtungsvorschriften in Erinnerung, die zu diesem Thema existieren. Je nach Größe und Bauart des Anhängers gelten teils unterschiedliche Anforderungen, wobei die elektrische Beleuchtung durch passive Reflektoren an verschiedenen Positionen ergänzt werden muss. Daniel Korn von Bertelshofer, dem großen Anbieter von Anhängerkupplungen mit dem Webshop www.bertelshofer.com, erläutert, worauf es laut Vorgaben der EU bzw. ECE zu achten gilt. Diese gelten zusätzlich zur StVZO, die häufig geringere Anforderungen stellt.
Korn beginnt bei seinen Erläuterungen zunächst am Heck: „In jedem Fall muss ein Anhänger je zwei Rück- und Bremsleuchten sowie ein oder zwei Nebelschlussleuchten aufweisen. Blinker sind ebenfalls Pflicht – sie müssen sogar eine Ausfallkontrolle besitzen. Ebenfalls vorgeschrieben sind zwei Dreiecksreflektoren am Heck und die Kennzeichenbeleuchtung. Die Montage eines Rückfahrscheinwerfers ist bei Anhängern unter 0,75 Tonnen möglich, bei schwereren verpflichtend. Anhänger über 6 Meter Länge benötigen immer zwei. Ist der Anhänger breiter als 2,1 Meter müssen hinten wie vorne zudem zwei Umrissleuchten montiert werden. Ab einer Breite von mehr als 1,8 Metern dürfen sie freiwillig zum Einsatz kommen.“
Weiter geht es an den Flanken: „Seitliche Reflektoren sind bei allen Anhängern Vorschrift. Sie sind gelb, oft mit einer Tendenz zu orange. Elektrische Begrenzungsleuchten sind zusätzlich stets erlaubt, allerdings nur bei Anhängern mit über sechs Metern Länge wirklich gefordert. Eine sinnvolle, wenn auch freiwillige Option stellen reflektierende Streifen dar, allerdings müssen sie ein Genehmigungszeichen für diesen Verwendungszweck aufweisen. Dann dürfen sie aber auch an allen Seiten des Anhängers zum Einsatz kommen.“
Auch vorne muss der Anhänger unter Umständen beleuchtet sein. Daniel Korn: „Weiße Reflektoren sind hier immer ein Muss. Elektrische Begrenzungsleuchten sind bei kleinen Anhängern optional verwendbar, erst bei einer Breite von mehr als 1,6 Metern Vorschrift.“
Angesichts dieser komplexen Materie ist es von Vorteil, dass in Deutschland neu gekaufte Anhänger bereits ab Werk den gesetzlichen Anforderungen genügen. Werden Anhänger aber selbst aufgebaut, instand gesetzt oder modifiziert bzw. im Ausland oder als älterer Gebrauchter erworben, dann heißt es Augen auf. Wer seinen Anhänger in puncto Beleuchtung freiwillig aufrüsten möchte, sollte die einschlägigen Vorschriften (besonders ECE-Regelung 48) ebenfalls kennen – denn nicht alles was sinnvoll ist, ist auch bei allen Anhängern erlaubt. Ebenfalls wichtig: Wer einen etwas betagteren Anhänger besitzt, muss häufig nur die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen. Detaillierte Infos halten technische Überwachungs-Organisationen wie der TÜV bereit.
– Pressemitteilung und Foto: Bertelshofer –