Ablenkung am Steuer: Fahrer riskieren Bußgeld, Punkte und Ärger mit der Versicherung

Ablenkung am Steuer. Foto: ADAC.
Ablenkung am Steuer. Foto: ADAC.
Navi bedienen, CD wechseln, Telefonat annehmen – die Liste von Tätigkeiten, die Autofahrer nebenher erledigen, lässt sich beliebig fortsetzen. Dabei ist Ablenkung durch vermeintlich harmlose Nebentätigkeiten am Steuer der Auslöser für jeden zehnten Unfall mit Personenschaden. Der ADAC hat zusammengestellt, welche verkehrs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen die Unachtsamkeit haben kann.

Einige ablenkende Tätigkeiten stellen bereits an sich einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Dazu zählen beispielsweise das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder die sonstige Nutzung des Mobiltelefons, wenn dieses hierfür in die Hand genommen wird. Jeweils einen Punkt in Flensburg sowie eine zusätzliche Geldbuße (z. B. 60 Euro bei Handy am Ohr) handelt sich der Fahrer damit ein.

Musik im Auto, die so laut ist, dass sie Hupen oder andere Verkehrsgeräusche übertönt, verstößt gegen das sogenannte Verbot der akustischen Abschottung für Fahrzeugführer. 10 Euro Verwarnungsgeld wer- den dafür veranschlagt. Für Fußgänger gilt das Verbot nicht. Kommt es zu einem Unfall, weil ihr Gehör beeinträchtigt war, droht ihnen zwar kein Bußgeld, die Unfallfolgen sind für sie als schwächste Verkehrsteilnehmer allerdings meist am schwerwiegendsten.

Andere Ordnungswidrigkeiten sind oft eine Folge der Ablenkung: Wer eine rote Ampel überfährt, weil er unachtsam war, wird zur Kasse gebeten – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel er steuert. Bei Fußgängern fällt das Bußgeld (zwischen 5 und 10 Euro) noch relativ mode- rat aus, Autofahrer zahlen 90 Euro und erhalten einen Punkt. Je nach- dem wie lange die Ampel schon rot war, kann es noch teurer werden, weitere Punkte können hinzukommen und es droht sogar ein Fahrver- bot. Wer unaufmerksam ist und bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerüberweg fährt, muss 5 Euro zahlen. Ist der Fahrer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder behindert das Auto den Überweg, sind es sogar 80 Euro und ein Punkt.

Ablenkung am Steuer ist aber nicht nur verkehrsrechtlich relevant, sondern spielt auch als Unfallursache bei der Regulierung eines Schadens eine Rolle. Entscheidend ist, ob auf Seiten des Fahrers grobe Fahrlässigkeit, also eine Verletzung der Sorgfaltspflicht in sehr hohem Maße, vorlag. Über die Kfz-Haftpflicht sind dann zwar alle Schäden gegenüber Dritten abgedeckt, die Kaskoversicherung allerdings könnte sich weigern, den Schaden des Versicherten (vollständig) zu übernehmen. Ob und wieviel die Versicherung im Einzelfall kürzt, bleibt ihr vorbehalten. Ausschlaggebend ist das Maß der Pflichtverletzung. Der ADAC rät dazu, einen Tarif abzuschließen, bei dem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Bei Fahrradfahrern und Fußgängern greift die Privathaftpflichtversicherung. Diese sollte jeder Verkehrsteilnehmer abgeschlossen haben.

– Pressemeldung des ADAC Nordrhein –
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