Abstellplatz genügt, um Schadensersatz zu erhalten
Dumm, wenn man als Motorradeigentümer bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko erhält: Dieses Loch in der Kasse droht denen, die ihre Maschine einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen „umfriedeten“ Abstellplatz.
Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Dieb bereiten würde – er müsste z. B. über ein Hoftor klettern -, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung hilft. Sie würde Schäden durch Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.
„Bei einigem Suchen findet man immer einen Überwinterungsplatz, „an dem die Teilkasko dann auflebt“, meint Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden: Die Haftpflichtversicherung kommt dann für diese Schäden nicht auf.
– Pressemeldung: Bezirksverband Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. –