- Auf Sicht fahren. Die Fahrweise konsequent den Sichtverhältnissen anpassen. Das heißt: Bei schlechter Sicht Fuß vom Gas. Laut Sichtfahrgebot der Straßen- verkehrsordnung (Par. 3, Abs. 1) muss der Fahrer innerhalb der übersehbaren Strecke jederzeit anhalten können.
- Intakte Lichttechnik. Die Beleuchtungsanlage des Fahrzeuges von Zeit zu Zeit überprüfen, defekte Lampen umgehend austauschen und auf die richtige Ein- stellung der Leuchtweitenregelung achten.
- Saubere Scheiben. Windschutzscheibe und Scheinwerfer regelmäßig von in- nen und außen reinigen. Schmutzablagerungen schlucken Licht und können auf der Scheibe zu gefährlichen Blendeffekten führen.
- Auffällige Kleidung. Fußgänger sind im Dunkeln besonders gefährdet. Für sie gilt: helle, kontrastreiche Kleidung tragen, im besten Fall mit retroreflektierenden Elementen. Ein Beispiel sind die von DEKRA verteilten Käppis für Schulanfän- ger, die damit im Dunkeln für Autofahrer viel besser zu erkennen sind. Reflek- toren sorgen auch an Rollatoren, Gehhilfen und Rollstühlen für mehr Sicherheit.
- Funktionierendes Fahrradlicht. An Fahrrädern sind funktionierende Vorder- und Rücklichter und die vorgeschriebenen Reflektoren unverzichtbar. Empfeh- lenswert ist eine moderne, leistungsstarke LED-Leuchte. Wichtig: Schon bei Einbruch der Dämmerung Licht einschalten.
– Presseinformatin und Foto: Dekra –