AvD fordert: Keine flächendeckenden Tempolimits auf Autobahnen

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  • Feldversuch in Baden Württemberg ist unnötiger Aktionismus
  • Keine Reaktion auf konkrete Gefahrenlagen
  • Verkehrssicherheitsscreening ist die sinnvollere Maßnahme

Die flächendeckende Anordnung von Tempolimits auf Autobahnen, welche die baden-württembergische Landesregierung plant, kritisiert der AvD als überflüssig und aktionistisch. Der geplante Modellversuch wird auf der A 81 zwischen Kreuz Hegau und dem Dreieck Bad Dürrheim sowie der A 96 von Achberg bis Aitrach auf Strecken von insgesamt 80 km Länge stattfinden. Ab Mai 2016 sollen vier Jahre lang die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 120 km/h auf den Verkehr, auf eventuell stattfindende Unfälle sowie auf Lärm und Abgase beobachtet werden. Die Landesregierung erhofft sich eine Senkung der Unfallzahlen und von Emissionen.

Der AvD gibt zu bedenken, dass Autobahnen die sicherste Straßenkategorie in Deutschland sind. Dort werden rund ein Drittel der hierzulande gefahrenen Kilometer absolviert. Auf bundesdeutschen Autobahnen sind etwa sechs Prozent der Verkehrsopfer (Verletzte und Getötete) zu verzeichnen. Zu beachten ist auch, dass ohnehin bereits jetzt bundesweit bereits mehr als ein Drittel der Autobahnen mit einem Tempolimit belegt ist und damit potentielle Unfallschwerpunkte entschärft sind. Solche Gefahrpunkte können mit Geschwindigkeitsbeschilderungen innerhalb kurzer Abschnitte belegt werden und bedürfen nicht einer Absenkung über lange Strecken.

Nach Beobachtung des AvD sinkt bei solchen flächendeckenden Limits die Akzeptanz der Autofahrer, wenn keine sichtbare Evidenz über einen langen Zeitraum besteht. Es steht ferner zu befürchten, dass damit der Einstieg in ein generelles Tempolimit auf Autobahnen vorbereitet werden soll. Nach bisher vorliegenden Umfragen wird eine generelle Tempobegrenzung auf 120 km/h auf Autobahnen von den allermeisten Kraftfahrern abgelehnt.

Die erhofften positiven Auswirkungen auf die Umwelt sind dabei ebenfalls gering. Eine Begrenzung auf Tempo 130 auf Bundesautobahnen senkt den CO2-Ausstoß gegenüber einer Tempofreigabe nachweislich nur geringfügig ab.

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat in einem Brief an seinen baden-württembergischen Amtskollegen zurecht darauf hingewiesen, dass die konkreten Gefahrenlagen nachgewiesen sein müssen. Überdies kritisiert Dobrindt, dass wegen der Gesamtlänge und der Dauer von vier Jahren nicht mehr von einem Versuch gesprochen werden könne, sondern hier eine nach Bundesrecht unzulässige Dauerregelung eingeführt werde. Der AvD teilt diese Bedenken und fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, der Kritik Rechnung zu tragen.

Dabei können die dortigen Landesbehörden auf das neue Verkehrssicherheitsscreening zurückgreifen. Das Verkehrsministerium hat alle beim Land verfügbaren Daten zu Unfällen für die Entschärfung von Brennpunkten erstmals auf einer Plattform zusammengeführt. Der AvD begrüßt die dadurch entstehende Möglichkeit, besonders kritische Strecken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenreduktion gezielt einzusetzen. Ein solches Vorgehen ist für die Verkehrssicherheit förderlicher als die aktionistische Einführung eines Tempolimits.

– Pressemeldung des AvD Automobilclub von Deutschland e. V. –