Vorsicht Dachlawine!

So anheimelnd die weiße Pracht im Winter ist – wenn das Auto davon einiges aufs Dach bekommt, ist der Spaß vorbei.

Feuchter, vereister Pappschnee, der bei Tauwetter mit einigen Tonnen und Schwung von den Dächern rauscht, kann schnell mal Blech und Glas demolieren. Autofahrer und Hausbesitzer sollten sich darauf einstellen.

Hauseigentümer, Hausverwalter oder Mieter müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und Straße sowie Gehweg mit zumutbaren Mitteln so gestalten, dass Verkehrsteilnehmer vor ersichtlicher Gefahr bewahrt oder zumindest gewarnt werden.

In schneereichen Gegenden mit starkem Fremdenverkehr sind bei starkem Niederschlag Warntafeln und das Räumen des Daches bei Tag oft vorgeschrieben. Häufig verordnen die Kommunen hier auch, an Dächern mit bestimmten Neigungswinkeln Schneefanggitter anzubringen.

Rutscht eine Schneelawine vom Dach aufs Auto, zahlt in der Regel die Vollkasko-Versicherung eventuelle Schäden.

Glasbrüche sind im Rahmen der Teilkasko abgedeckt. Wer ohne Kasko-Schutz unterwegs ist, könnte Probleme mit der Schadenregulierung bekommen, warnt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.

„Er müsste nachweisen, dass der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat – vor Gericht ein schwieriges Unterfangen.“ Autobesitzer, die die Situation in schneereichen Gegenden kennen und ihr Fahrzeug dennoch unter einer drohenden Dachlawine parken, riskieren zudem eine Mitschuld.

Bessere Karten haben Passanten. Sie werden von der privaten Haftpflichtversicherung oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Eigentümers entschädigt.

– Presseinformation des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –