Unfallkosten absetzen bei Zusammenstoß auf dem Arbeitsweg

Foto: Polizei Mettmann.
Foto: Polizei Mettmann.
Zwei Drittel aller Pendler in Deutschland fahren mit ihrem Pkw zur Arbeit. Doch im dichten Berufsverkehr steigen die Unfallrisiken. „Im Jahr 2014 passierten allein auf dem Arbeitsweg fast 175.000 Unfälle“, so Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer R+V24. Gut zu wissen: „Die Kosten für Reparaturen und einiges mehr können Betroffene von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, der Unfall fand auf direktem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle statt.“

Springen Arbeitgeber oder Versicherung nicht ein, sind Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer nur einen Teil oder alles tragen muss. Zudem kann der Betroffene jeden mit dem Unfall zusammenhängenden Posten beim Fiskus geltend machen: „Von der Reparatur, einem Abschleppwagen und beschädigter Kleidung über Selbstbeteiligung, Gutachter oder Rechtsanwalt bis hin zum Leih- wagen“, so R+V24-Expertin Sina Schmitt. „Einen Höchstbetrag gibt es nicht.“

Voraussetzung ist: „Der Zusammenstoß passierte auf dem direkten Arbeits- weg, bei einer Dienstreise oder während anderer beruflicher Fahrten“, sagt Schmitt von R+V24. „Umwege zum Bäcker oder Geldabheben sind nicht abgedeckt.“ Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Hatte der Umweg betriebliche Gründe, etwa das Abholen eines Kollegen, Tanken oder eine dienstliche Besorgung, sind die Kosten doch absetzbar. Auch das Abgeben des Kindes im Kindergarten oder bei der Tagesmutter ist versichert.

Für die Steuererklärung gilt: Wenn möglich sollten Betroffene eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Anlass der Fahrt beilegen. Auch Rechnungen, Quittungen, Gutachten, ein polizeilicher Bericht oder Fotos sind hilfreich. Wer seine Steuererklärung online erstellt, sollte die Unterlagen für etwaige Rückfragen parat halten. Dienstliche Unfallkosten sind Werbungskosten. In seltenen, privaten Fällen können Betroffene die Kosten aber als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Unfallschaden an einem parkenden Auto
Auch Schäden am parkenden Auto können Fahrer als Werbungskosten geltend machen – sofern die Beule während der Arbeitszeit entstand, zum Beispiel auf dem Firmenparkplatz.

– Presseinformation der R+V24 Versicherung –
Foto: Polizei Kreis Mettmann