Schlüssel im Urlaub besser bei Nachbarn parken

Wer sein Auto vor dem Haus stehen lässt, um mit dem Flugzeug, Zug oder Wohnmobil in den Urlaub zu starten, sollte den Fahrzeugschlüssel bei guten Freunden oder den Nachbarn deponieren. Foto: Ronald Bartmus / ACE.
Wer sein Auto vor dem Haus stehen lässt, um mit dem Flugzeug, Zug oder Wohnmobil in den Urlaub zu starten, sollte den Fahrzeugschlüssel bei guten Freunden oder den Nachbarn deponieren. Foto: Ronald Bartmus / ACE.
New York, Rio, Tokio: Zwar fahren die meisten Deutschen immer noch mit dem Auto in den Urlaub. Doch Fernreisen mit dem Flieger werden immer beliebter. Wer sein Auto vor dem Haus stehen lässt, um mit dem Flugzeug, Zug oder Wohnmobil in den Urlaub zu starten, sollte den Fahrzeugschlüssel bei guten Freunden oder den Nachbarn deponieren, darauf weist der ACE Auto Club Europa hin.

Zwar dürfen Autos, Motorräder und Wohnmobile, solange sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Hauptuntersuchung nicht abgelaufen ist, grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichem Grund stehen. Jedoch hat der Halter die Pflicht, regelmäßig nachzusehen, ob für den Parkplatz ein temporäres Parkverbot gilt – beispielsweise wegen einer Baustelle, einem Umzug oder einer Veranstaltung. Wer seinen Autoschlüssel bei guten Freunden, Verwandten oder den Nachbarn parkt, kann sich im Zweifel viel Ärger und Kosten sparen. Denn mit dem Schlüssel in der Hand, können diese das Auto bei Bedarf ganz einfach umparken. Damit erspart sich der Besitzer unter Umständen den teuren Gang zum Hof eines Abschleppunternehmens. Wer seine Nachbarn nicht kennt oder nur Freunde hat, die zu weit weg wohnen, kann die Schlüssel für Auto und Wohnung auch bei einem Hausmeisterservice deponieren und vereinbaren, gelegentlich nach dem Rechten zu sehen.

Doch während Pkw und Motorräder zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, sieht das bei Anhängern oder Wohnwagen anders aus. Sie dürfen ohne Zugfahrzeug nicht endlos im Straßenverkehr geparkt werden, hier gibt es laut dem Club eine Frist von zwei Wochen. Natürlich gilt dabei auch: der Anhänger darf weder in der Länge noch in der Breite die Parkplatz-Markierung überragen.

– Presseinformation des ACE Auto Club Europa –
Foto: Ronald Bartmus