Wildunfälle: Achtung Rudelbildung

Während der Paarungszeit von Rehwild appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Autofahrer zu erhöhter Wachsamkeit. Foto: Reinhard Siegel.
Während der Paarungszeit von Rehwild appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Autofahrer zu erhöhter Wachsamkeit. Foto: Reinhard Siegel.
  • Tiere treten oft in Gruppen auf
  • Vorausschauend fahren und Sicherheitsabstand einhalten
  • In der Dämmerung Fahrbahnränder beobachten

Vor allem im Spätsommer und Herbst, in den frühen Morgenstunden und der Abenddämmerung, gilt für Kraftfahrer höchste Wachsamkeit: Wildwechsel gefährden den Verkehr. 2015 ereigneten sich auf deutschen Straßen über 2.500 Wildunfälle mit Personenschäden. „Wer bei eingeschränkter Sicht und in waldreichen Gebieten den Fuß vom Gas nimmt und den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Verkehr vergrößert, senkt das Risiko eines Unfalls mit Tieren und plötzlich bremsenden Autos“, erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und fügt hinzu: „Besonders nach Wildwechsel-Schildern gilt: langsam fahren und die Fahrbahnränder beobachten.“ Befinden sich Tiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn, heißt es: umsichtig sein, bremsen, abblenden und hupen.

Rehbock entwickelt Aufprallgewicht von 800 Kilogramm
Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel und auch mit Nachzüglern rechnen. Bei einem Unfall mit Tempo 50 beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers etwa das 25-Fache des Eigengewichts! Ein Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein oder Hirsch kann deshalb fatale Folgen haben: Schon bei 60 Kilometern pro Stunde entwickelt ein Rehbock ein Aufprallgewicht von rund 800 Kilogramm. Das entspricht in etwa dem Gewicht einer Kuh. Dessen ungeachtet gilt: Auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko besteht, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gegen einen Baum zu prallen. Deshalb Lenkrad fest umklammern und Vollbremsung einleiten.

Unfallstelle sichern, Wild nicht anfassen
Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der Unfallstelle hilft, Ansprüche zu untermauern. „Wurde bei einer Kollision ein Tier verletzt, dieses grundsätzlich nicht anfassen. Bei Raubwild wie Marder und Fuchs droht zudem Infektionsgefahr durch Tollwut oder Fuchsbandwurm“, sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

– Pressemeldung des TÜV Rheinland –
Foto: Reinhard Siegel.