Wer durch Waldstücke fährt, muss Geschwindigkeit anpassen und vorsichtig fahren
Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maß, wenn am Straßenrand auch noch das dreieckige Straßenschild mit einem springenden Reh zu sehen ist. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Jedes Jahr ereignen sich rund 240.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden, so die HUK-COBURG, im Durchschnitt mehr als 2.300 Euro kostet. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. – In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. – Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase – direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko zahlt in solch einem Fall. Allerdings muss der Fahrer nachweisen, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.
Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen.
– Pressemeldung und Foto: HUK-COBURG –
Foto:: HUK-Coburg / Olaf Tiedje