Keine Abkürzung: Seitenstreifen nur in Ausnahmefällen befahren

Auch beim Stau auf der Autobahn ist der Standstreifen tabu. Foto: TÜV Süd.
Auch beim Stau auf der Autobahn ist der Standstreifen tabu. Foto: TÜV Süd.
Im Stau geht es nicht voran, die nächste Ausfahrt ist in Sichtweite: Da weicht so mancher Autofahrer auf den Seitenstreifen aus, um schneller voranzukommen. Jeder Sechste hält dies für eine gute Idee, wie eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch damit setzt er nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aus, sondern riskiert auch ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Der Seitenstreifen ist keine Abkürzung! Er darf nur im Notfall benutzt werden“, so Sina Schmitt, Expertin bei R+V24. „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“

Nach der aktuellen Studie der R+V24 kennt die große Mehrheit der Autofahrer diese Regel. Trotzdem glauben 16 % der Befragten, dass sie auf den Seitenstreifen ausweichen können – und würden sich damit verkehrswidrig verhalten. „Fahren auf dem Seiten- oder Standstreifen ist gefährlich und deshalb verboten“, betont die Versicherungsexpertin. „Denn andere Autofahrer rechnen normalerweise nicht damit, dass sich ihnen ein Fahrzeug von rechts hinten nähert.“ So kann es zu Zusammenstößen kommen, z. B. wenn ein Autofahrer bei einer Panne auf den Seitenstreifen ausweicht.

Halten im Notfall
Ein Notfall besteht, wenn ein Fahrzeug mit einer Panne liegen bleibt. Autofahrer müssen dann ihr Fahrzeug aber auf der Standspur ordnungsgemäß und gut erkennbar absichern.

Bei Stau auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden: Rechtsfahrende müssen äußerst rechts, Linksfahrende äußerst links fahren. Der Seitenstreifen darf jedoch nur in Ausnahmefällen befahren werden:

  • wenn dieser bei einer Baustelle als Ersatzfahrstreifen markiert ist,
  • wenn die Polizei bei Gefahr auf den Seitenstreifen umleitet
  • oder wenn Verkehrsleitsysteme den Seitenstreifen freigeben.

– Presseinformation der R+V24 Versicherung –
Foto: TÜV Süd