Reicht es, wenn ich bei meinem Auto die Scheiben vom Schnee befreie?

Verbraucherfrage der Woche – Carina W. aus Kronach:
Jetzt im Winter muss ich wieder regelmäßig mein Auto von Schnee und Eis befreien. Was muss ich alles freischaufeln und -kratzen, um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein?
 
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Wer für sein Auto keinen Garagenplatz hat, kennt das lästige Problem im Winter: Die Scheiben sind vereist und alles ist voller Schnee. Viele Autofahrer wollen dann Zeit sparen und befreien ihr Fahrzeug nur ungenügend von Schnee und Eis. Manchen reicht sogar ein Guckloch in der Windschutzscheibe. Dadurch gefährden sie sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer. Vorgeschrieben ist, alle Scheiben komplett von Schnee und Eis zu befreien. Darüber hinaus müssen Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen sowie Dach, Heck und Motorhaube frei von Schnee sein. Denn gerade beim Start oder bei Bremsmanövern können Dachlawinen entstehen, die andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen oder gar gefährden. Kommt es zu einem Unfall, übernehmen zwar üblicherweise Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung den Schaden. Ist dieser jedoch auf die eingeschränkte Sicht oder herabfallenden Schnee zurückzuführen, kann die Versicherung ihre Leistungen teilweise kürzen. Außerdem: Fahrern eines nicht ausreichend vom Schnee und Eis befreiten Autos droht sogar ein Bußgeld.
 
Über den Experten der ERGO Versicherung
Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für den ERGO Konzern tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria-Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.
 
– Presseservice der ERGO Versicherung –
Foto: TÜV Süd