Streit im Straßenverkehr: Reindrängler – die (zu) Spätentschlossenen

Eine typische Situation im Straßenverkehr: Eine lange Schlange von Fahrzeugen steht bereits vor der roten Ampel auf der Linksabbiegerspur. An der Schlange vorbei fährt ein Autofahrer – vorne drängelt er sich dann wieder hinein. Ist das erlaubt?
 
Es kann vorkommen, dass ein Fahrer tatsächlich ortsunkundig ist und zu spät bemerkt, dass er sich falsch eingeordnet hat. Es gibt aber auch Autofahrer, die sich ganz bewusst einen Vorteil verschaffen möchten, indem sie die eigene Wartezeit auf Kosten der anderen verkürzen. Auch wenn es ärgerlich ist: Solange der Reindrängler nicht eine durchgezogene Linie über- fährt, darf er theoretisch noch die Spur wechseln, erklärt der ADAC Nordrhein. Sobald sich die Fahrzeuge aber innerhalb der durchgezogenen Linien befinden, müssen sie den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen – auch wenn es nicht in die gewünschte Richtung geht. Wer einen Reindrängler blockiert, trägt dazu bei, dass sich ein Stau auf weiteren Fahrstreifen bildet.
 
Autofahrer sollten sich rechtzeitig auf ihrem Fahrstreifen einreihen – es würde schließlich auch niemand an einer Supermarktkasse schnell in eine Lücke an der Nachbarkasse stoßen, um die eigene Wartezeit zu verkürzen. Autofahrer, die tatsächlich einmal falsch stehen, können auch versuchen, bei der nächsten Gelegenheit abzubiegen.
 
Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch in §1 StVO verankert ist. Zum fairen und rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr kann jeder beitragen.
 
– Pressemeldung des ADAC Nordrhein –