Helm auf beim Fahrradfahren – in jedem Alter

Unterschied bei Fahrradhelmnutzung zwischen Eltern und Kindern
 
Während die meisten Eltern ihrem Kind einen Helm aufsetzen, tragen sie selbst oftmals keinen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) hin. Orthopäden und Unfallchirurgen empfehlen: Helm auf beim Fahrradfahren – in jedem Alter. Im Falle eines Sturzes kann ein Helm dazu beitragen, eine schwere Kopfverletzung zu verhindern. „Wirken Erwachsene nicht als Vorbild, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder später im Jugend- und Erwachsenenalter weiterhin einen Helm tragen“, sagt DGOU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann. Dass Eltern ihrem Kind einen Helm aufsetzen und auch selbst zum Helm greifen sollten, verdeutlicht die DGOU mit einer Grafik.
 

Helm auf. Grafik: DGOU.
Die Helmtragequote von Erwachsenen lag 2015 laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) deutlich unter der von Kindern. Demnach trugen 76 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren einen Helm. Bei den Radfahrern ab 17 Jahren sinkt die Helmtragequote deutlich: 17-21 Jahre: ca. 7 Prozent; 22-30 Jahre: ca. 8 Prozent; 31-40 Jahre: ca. 14 Prozent; 41-60 Jahre: ca. 20 Prozent; ab 61 Jahre ca. 18 Prozent. Fahrradunfallforscher und DGOU-Präventionsexperte Dr. Christian Juhra sagt: „Die hohe Anzahl an Kindern, die einen Helm tragen, zeigt, dass Eltern ihre Kinder schützen wollen. Genauso verantwortungsvoll sollten sie auch für sich handeln und grundsätzlich selbst zum Helm greifen – damit sie auch nach einem Unfall noch für ihre Kinder da sein können.“
 
Ein Fahrradhelm schützt den Kopf, indem er die Energie reduziert, die bei einem Aufprall auf den Schädel wirkt – Helmträger erleiden damit weniger schwere Kopfverletzungen. Zudem können tödliche Hirnverletzungen um 60 bis 70 Prozent reduziert werden. Daten aus dem TraumaRegister DGU® (TR-DGU) zeigen: Bei den lebensgefährlich verletzten Fahrradfahrern ist das schwere Schädel-Hirn-Trauma die Hauptverletzung. Das TR-DGU erfasst im Durchschnitt jährlich circa 2.500 Radfahrer, die nach einem Unfall in einem Traumazentrum der Initiative TraumaNetzwerk DGU® intensivmedizinisch versorgt werden müssen – die meisten schweren Unfälle ereignen sich im Zeitraum von April bis September. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2016 14.480 schwerverletzte und 66.368 leichtverletzte Radfahrer. 392 Menschen starben bei einem Fahrradunfall.
 
Wie wichtig es ist, dass auch Eltern einen Helm tragen, berichtet der DGOU-Sektionsleiter für Prävention Dr. Christopher Spering. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) schildert einen Unfall aus seinem Arbeitsalltag: „Eine Mutter und ihr Sohn waren gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs, als es zu einem tragischen Unfall kam: Der 5-Jährige geriet ins Straucheln und fuhr in das Rad der Mutter. Beide stürzten. Während der Junge, der einen Helm trug, unbeschadet blieb, erlitt die Mutter ohne Helm schwere Verletzungen an Kopf und Gehirn. Seitdem kann sie der Fürsorge für ihr Kind nur noch eingeschränkt nachkommen.“
 
Damit ein Fahrradhelm auch die nötige Schutzwirkung hat, geben Orthopäden und Unfallchirurgen folgende Tipps:

  • Der Fahrradhelm muss den Normen nach DIN EN 1078 entsprechen.
  • Der Helm muss gut auf den Kopf passen: Die Größe des Helms muss der Kopfgröße entsprechen.
  • Der Helm muss korrekt getragen werden: Er sollte waagerecht sitzen und nicht tief über Nacken oder Stirn gezogen werden.
  • Der Helm sollte an beiden Schläfen bis weit über die Wange und die Ohren reichen.
  • Der Helm sollte nach jedem Aufprall und generell nach 5 Jahren ausgetauscht werden.
  • Der Helm sollte nur zum Fahrradfahren getragen werden. Keinesfalls sollten Kinder ihn beim Spielen aufbehalten (Strangulationsgefahr).

 
Referenzen:
T. Helfen, R. Lefering, M. Moritz, W. Böcker, S. Grote, Traumaregister DGU (2016) Charakterisierung des schwer verletzten Fahrradfahrers. Eine Auswertung der Hauptverletzungen und Behandlungsschwerpunkte von 2817 Patienten. Unfallchirurg. doi:10.1007/s00113-016-0208-y
link.springer.com/article/10.1007/s00113-016-0208-y
 
– Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V. –