Vorsicht, Winterstürme im Anzug!

Der Naturgefahrenreport 2018 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegt es: Extreme Unwetter nehmen zu. Mit „Friederike“ fegte im Januar einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahrzehnte mit über 200 Stundenkilometern über Deutschland. Die verheerende Bilanz: acht Tote und 900 Millionen Euro Sachschäden.

Allein im Jahr 2017 zahlten die Versicherer für Unwetterschäden 2,9 Milliarden Euro, 400.000 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Davon gingen 860 Millionen Euro auf das Konto der Kfz-Versicherer. 90 Prozent aller Schäden wurden allein durch Stürme und Hagel verursacht. Die nächsten Wochen können wieder stürmisch werden – und das häufiger und stärker als im Sommer. Dafür sorgen die großen Temperaturunterschiede über dem Atlantik.

Dann, wenn die Luft in den Polargebieten kälter wird. Was also tun bei Sturmwarnungen und Schäden durch umgestürzte Bäume oder heruntergefallene Dachziegeln? Tipps für davor und danach.

  • Wetterwarnungen im Radio verfolgen und auch ernst nehmen.
  • Runter vom Gas und ausreichend Sicherheitsabstand wahren.
  • Auf starke Böen achten. Sie lauern auf Brücken, hinter Tunneln, Wäldern und nach dem Überholen von Bussen und Lastern. Wo in der Regel mit Windböen zu rechnen ist, zeigen Warnschilder und Windsäcke. Ansonsten klärt der Blick auf sich beugende Bäume und Äste über die Gefahr auf.
  • Trifft eine Windböe das Fahrzeug, hilft ein behutsames Gegenlenken.
  • Vorsicht beim Fahren mit Dachlasten wie Skiträger oder Dachboxen. Sie bieten beste Aufprallfläche für Seitenwind. Die Aufbauten auf festen Sitz kontrollieren.
  • Parkplätze unter Bäumen möglichst meiden.
  • Beim Aussteigen die Autotür festhalten, um Schäden durch unkontrolliertes Aufschlagen zu vermeiden.

Kaskoversicherung zahlt Sturmschäden
Keine Bange, Autofahrer sind gegen Sturmschäden ebenso wie gegen die Naturgefahren Starkregen, Hochwasser, Hagel oder Blitzschlag finanziell geschützt. Vorausgesetzt, sie verfügen über eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung, die den Teilkasko-Schutz beinhaltet. Autofahrer zahlen lediglich ihren vereinbarten Selbstbehalt. Wer allerdings auf einen umgestürzten Baum geprallt ist, geht ohne Vollkasko leer aus. Als Folge wird dann wird allerdings auch der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Damit die Regulierung zügig erfolgen kann, sollte der Schaden – am besten mit Fotos – der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden. Für den Nachweis, wie stark der Sturm ums Eck fegte, helfen Wetterämter und der Deutsche Wetterdienst. In der Regel werden nur Schäden ab Windstärke 8 reguliert.
ProMotor / ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe