Mit Vespa, E-Roller und Co. sicher unterwegs: Was Fahrer beachten sollten

Egal, ob klassisch oder als E-Variante: Roller sind ideale Begleiter in der Stadt

Sicher Roller fahren in der Stadt. Foto: Rasmus Kaessmann.
Ein 50er-Roller ist gerade in der Stadt oder für kürzere Distanzen das ideale Verkehrsmittel. Doch wer sich einen Roller kaufen oder unterwegs, etwa auch als Sharing-Angebot, mieten möchte und vorher noch nie damit gefahren ist, sollte einige Tipps beachten.

Für alle Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, in einigen Bundesländern sogar schon ab 15; ansonsten ist dieser im Pkw- oder Motorradführerschein der Klassen A oder B enthalten). Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.

Mit dem Versicherungskennzeichen, wie es ein 50er Roller hat, kann man aber auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (gekennzeichnet durch das quadratische Schild mit weißem Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Sie sind für Roller und Kleinkrafträder tabu.

Beim Fahren gilt: lieber mittig auf der eigenen Fahrbahn bleiben um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen. Auch bei konzentriertem Blick in Fahrtrichtung Rücksicht nehmen und den rückwärtigen Verkehr beachten. Auch wenn es manchmal verlockend erscheint: „Durchschlängeln“ oder auf der rechten Seite Vorfahren bis zur Ampel ist verboten. Wer nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge vorsichtig links überholen – aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.

Ein geeigneter Motorradhelm ist Pflicht, feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe bieten im Fall eines Sturzes zumindest etwas Schutz. Und beim Parken gilt: Der Roller darf nicht auf dem Gehweg abgestellt werden.
ADAC
Foto: Rasmus Kaessmann