Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Entschädigungsansprüche eines Radfahrers nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht allein deshalb zu kürzen sind, weil dieser keinen Helm trug, beurteilte der ADAC positiv. Damit schließt sich das höchste Zivilgericht der bisher überwiegenden Meinung der Gerichte an und lehnt die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig ab. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Radfahrer für die Folgen eines unverschuldeten Unfalls in voller Höhe von der Versicherung des Verursachers entschädigt wird.
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer weiter zu erhöhen, appelliert der ADAC an die Kommunen, für sichere Radverkehrsanlagen zu sorgen. Dazu gehören ausreichend breite Radwege und gute Sichtverhältnisse an Knotenpunkten oder Einmündungen.
– Presseinformation des ADAC –