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Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn haben immer Vorrang

ADAC erklärt Verhalten im Notfall

Feuerwehreinsatz. Foto: Polizei Kreis Mettmann.
Wenn Polizei- und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sind, ist höchste Eile geboten, etwa um Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden oder um flüchtige Personen zu verfolgen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO §38) ist geregelt, dass andere Verkehrsteilnehmer dann sofort eine freie Bahn schaffen müssen. Der ADAC erklärt, worauf dabei zu achten ist.

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Autofahrer, die nicht sofort für freie Bahn sorgen, wenn sich ein Wagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert, riskieren ein Bußgeld von 20 Euro. Unter Umständen müssen sie sogar mit einer Anzeige rechnen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall jede Minute zählt, um das Leben von Verunglückten zu retten.

– Presseinfo des ADAC Nordrhein –
Foto: Polizei Kreis Mettmann

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