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Vorsicht Wildunfälle: Sieben goldene Regeln können Leben retten

Die Deutsche Wildtier Stiftung rät, zur Zeitumstellung noch vorsichtiger zu fahren

Während der Paarungszeit von Rehwild appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Autofahrer zu erhöhter Wachsamkeit. Foto: Reinhard Siegel.
Wildunfälle passieren im Bruchteil einer Sekunde: Gerade ist die Straße noch frei – und plötzlich läuft Ihnen völlig überraschend ein Wildtier vor das Auto! Der Zusammenprall – zum Beispiel mit einem Rothirsch – mit über 200-Kilo-Lebendgewicht kann für die Insassen und das Tier tödlich ausgehen. Gerade wenn die Uhren, wie am 25. Oktober, wieder auf die Winterzeit zurückgestellt werden, steigt das Risiko für Wildunfälle. Abends wird es früher dunkel. Der Feierabend-Verkehr verstärkt sich gerade in der Dämmerung. „Genau dann sind Wildtiere besonders aktiv“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. „Nur wenn Sie am Steuer richtig reagieren, können Sie das Schlimmste verhindern.“

Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Wälder führen oder entlang von Waldrändern. Die Statistik belegt: Jährlich verenden in Deutschland etwa 230.000 Wildtiere im Straßenverkehr, davon über 190.000 Rehe. Dabei wurden rund 3.000 Menschen verletzt und 27 Menschen getötet. Die Versicherungen beziffern den Sachschaden auf eine halbe Milliarde Euro. Und in der Statistik taucht nur das so genannte Schalenwild, also Rehe, Rot- und Damwild und Schwarzwild auf! Hasen, Füchse, Dachse oder gar Haustiere sind nicht erfasst. Die Gefahr, mit einem Wildtier zu kollidieren, nimmt im Herbst deutlich zu! „Wildtiere haben eine biologische Uhr im Kopf“, erklärt Kinser. „Sie verlassen bei Einbruch der Dämmerung ihre Deckung und gehen auf Nahrungssuche.“

Die Deutsche Wildtier Stiftung rät allen Verkehrsteilnehmern:

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„Die schaltet den zuständigen Jäger oder Förster ein und stellt für die Versicherung eine Wildschadensbescheinigung aus“, sagt Andreas Kinser. „Verwundete Tiere nicht anfassen! Berührungen sind ein zusätzlicher Stressfaktor für das Wild und können Panik auslösen.“ Totes Wild darf nie mitgenommen werden. Das erfüllt den Tatbestand der Wilderei.

Ist das Tier nicht am Unfallort auffindbar, muss der Autofahrer trotzdem die Polizei informieren und die Unfallstelle so gut wie möglich beschreiben. „Ein angefahrenes Tier schleppt sich selbst mit gebrochenem Rückgrat noch viele Meter weiter, um dann nach Tagen qualvoll zu verenden“, erklärt Kinser. „Mit einem dafür ausgebildeten Jagdhund kann der Jäger das Wild aufspüren und von einem langen Leiden erlösen.“

– Pressemeldung der Deutschen Wildtier Stiftung –
Foto: Reinhard Siegel.

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