Änderungen bei Überziehung des HU-Termins
Seit einem Monat ist der neue Bußgeldkatalog für die Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Straßen gültig. In der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), so die offizielle Bezeichnung des Bußgeldkataloges, wird jetzt auf Eintragung und Punktevergabe verzichtet, wenn bei den Verstößen keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit vorliegt. Dafür fallen manche Geldstrafen nun höher aus. Auch für die Fristenüberziehung bei der Hauptuntersuchung ändern sich einige Dinge. Darauf weist die Kfz-Prüforganisation KÜS hin.
Wenige Dinge werden so heiß diskutiert wie die Ahndung von Verkehrsverstößen mit Punkten und den damit verbundenen Eintragungen im Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Die seit dem 1. Mai diesen Jahres geltenden Änderungen im Bußgeldkatalog machen da keine Ausnahme. Neu ist vor allem, dass bei Verstößen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, keine Punkte mehr vergeben und damit auch keine Eintragungen in Flensburg vorgenommen werden. Beispiele sind etwa Beleidigungen im Straßenverkehr, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch, so dieser ohne Fahrverbot geahndet wird. Ordnungswidrigkeiten wie das unberechtigte Befahren von Umweltzonen oder Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von Lkws entfallen ebenfalls in der Punktevergabe, werden aber mit höheren Geldbußen belegt.
Bei Nutzfahrzeugen, die einer jährlichen Hauptuntersuchung unterliegen, werden bei einer Überziehung von bis zu zwei Monaten 15 Euro fällig, bei mehr als zwei und bis zu vier Monaten 25 Euro. Diese Regelung bleibt wie bisher bestehen. Bei einer Überziehung von mehr als vier und bis zu acht Monaten werden jetzt 60 Euro statt bisher 40 Euro fällig, wie bisher gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei mehr als acht Monaten Überziehung der bei Nutzfahrzeugen jährlich fälligen Hauptuntersuchung werden wie bisher 75 Euro fällig, die Punktezahl reduziert sich allerdings von zwei auf einen Punkt in Flensburg.
Der fällige Monat für die Hauptuntersuchung steht am oberen Rand der Plakette in der Mitte, die Jahreszahl in der Mitte der Plakette.
– Pressemeldung und Foto der KÜS Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. –