Die R+V24-Studie zeigt zudem: Wer keinen Führerschein besitzt, ist sich des Risikos noch weniger bewusst. 42 Prozent der Fußgänger gehen davon aus, für Unfälle an Ampel oder Zebrastreifen nicht verantwortlich zu sein. Doch wer hinter dem Steuer sitzt, muss anderen Verkehrsteilnehmern zwar das Überqueren der Straße ermöglichen. Vergewissert sich ein Passant oder Radler aber vorher nicht über mögliche Gefahren, kann er einen Unfall mitverursachen. Bei Fehlverhalten droht ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz für das Opfer.
Radfahren auf dem Zebrastreifen verboten
Fußgänger sind im Bereich eines Zebrastreifens geschützt. Für Radfahrer greift dieser Schutz aber nur, wenn sie absteigen und schieben. Überqueren Radler eine Straße auf ihrem Zweirad, gefährden sie nicht nur den Verkehr, sondern auch die mit ihnen kreuzenden Fußgänger. Gefährlich wird es auch an Ampeln: Nicht immer kann ein Autofahrer rechtzeitig bremsen, wenn ihn ein Verkehrsteilnehmer überrascht, der bei Rot die Straße überquert.
Trotzdem gilt natürlich: Auch wenn Autofahrer nicht immer die volle Verantwortung tragen – an Zebrastreifen und Ampeln sollten sie besonders vorsichtig fahren.
– Presseinfo der R+V24 –