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Schilderwechsel bei Mofas und Mopeds: Ab März gelten nur noch grüne Kennzeichen

mofa-kennzeichenAb dem 1. März 2016 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Anders als Autos müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen – die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter www.gdv-dl/mofakennzeichen.html und telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Bilanz 2014: 23.000 Unfälle, über 2.900 Diebstähle
Nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die etwa 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Jahr 2014 rund 23.000 Haftpflichtschäden verursacht. Das waren in etwa so viele Unfälle wie im Vorjahr. Die Gesamtkosten stiegen von rund 59 Millionen auf knapp 60 Millionen Euro.

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Rückläufig war hingegen die Zahl der Diebstähle: Im Jahr 2014 wurden rund 2.900 kaskoversicherte Mofas und Mopeds geklaut, 9 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotzdem verschwinden Kleinkrafträder damit immer noch deutlich häufiger als andere Kraftfahrzeuge: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 12 geklaut. Bei Pkw lag die Diebstahlsquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?

– Pressemitteilung des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. –

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