Stichtag 1. März: Versicherungsschutz nur mit gültigem Kennzeichen

Wechseln heißt das Gebot der Stunde

Ab 1. Mär2015 gilt nur noch das blaue Kennzeichen. Foto: HUK-Coburg.
Ab 1. Mär2015 gilt nur noch das blaue Kennzeichen. Foto: HUK-Coburg.
Dieses Jahr ist Blau die Farbe der Wahl. Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Im Bereich der Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab 43 Euro und die Teilkasko-Versicherung ab 28 Euro an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist, so die HUK-COBURG, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.

– Presseinformation und Foto: HUK-Coburg –