Laut dem ACE-Ladungssicherheits-Experten spielt bei der Gespannfahrt die Stützlast des Hängers eine entscheidende Rolle, sie wirkt über die Deichsel auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs. Mit einer herkömmlichen Personenwaage lässt sich die zulässige Stützlast feststellen, die meist auf 50 bis maximal 100 Kilogramm begrenzt ist. Wie viel Beladung zulässig ist, steht in der Bedienungsanleitung, in den Fahrzeugpapieren und auf den
Typenschildern, die am Anhänger sichtbar angebracht sind. Wird gegen das Limit verstoßen, kann es teuer werden. Bei einer Überschreitung des Ladegewichts um mehr als 30 Prozent, drohen ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.
„Um zu verhindern, dass die Fahrt fatal endet, muss die Ladung stets richtig verstaut und gesichert sein, selbst bei kurzen Fahrten“, legt Bernd Herbener den Hobbyspediteuren ans Herz: „Schwere und feste Ladungsteile gehören unbedingt auf den Boden des Anhängers.“ Wichtig ist zudem eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Last. Wird der Anhänger etwa im hinteren Bereich vorschriftswidrig zu schwer beladen, bringt die Hinterachse des Zugfahrzeugs zu wenig Gewicht auf die Hinterräder. Auf diese Weise verliert das Fahrzeug schnell seine Balance, wodurch das gesamte Gespann in eine instabile Lage geraten kann. Ob das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) Zugfahrzeug und Ladung aus einer derart prekären Lage zu retten vermag, ist nicht sicher, mahnt der ACE-Fachmann.
Außerdem empfiehlt er, auf den Boden des Anhängers eine rutschfeste Unterlage zu platzieren, damit die Ladung an ihrem Platz bleibt. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, die Ladung zu sichern. Gegebenenfalls sind dafür Spanngurte oder andere Hilfsmittel notwendig. Leichte Frachten wie etwa Laubblätter oder Äste sollten mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass die Fracht während der Fahrt aus dem Anhänger geweht wird. Generell gilt für das Fahren mit Kleinanhängern ein Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h). Nur wenn spezielle technische Auflagen erfüllt sind, ist Tempo 100 erlaubt.
Mehr Informationen zum Fahrerlaubnisrecht gibt es im Ratgeber.
– Presseinformation des ACE Auto Club Europa –