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Sicher unterwegs von Oktober bis Ostern: Manche Autofahrer riskieren mehr als gedacht

Die Sommerreifen noch drauf, an der vereisten Scheibe schnell ein kleines Guckloch freigekratzt – wer so unterwegs ist, kann nicht nur eine Bußgeldzahlung, sondern auch den Versicherungsschutz riskieren. Die DVAG erläutert, was Autofahrer unbedingt wissen sollten.

Wer beim ersten Frost noch nicht die Autoreifen gewechselt hat, könnte mit 60 bis 120 Euro Bußgeld rechnen. Foto: DVAG/Corbis.
Glätte durch Regen, Schnee oder Eis – das typische Herbst- und Winterwetter ist laut Statistischem Bundesamt mit rund 13.000 Fällen pro Jahr genauso oft der Grund für Unfälle mit Personenschäden wie Trunkenheit am Steuer oder Fehler beim Überholen. Gerade bei schwierigen Straßenverhältnissen sollte deshalb besonders auf die Verkehrssicherheit des eigenen Fahrzeuges geachtet werden. Beim Reifenwechsel gilt die O-bis-O-Regel: Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Der Sicherheitsaspekt kann aber auch noch ganz andere Auswirkungen haben: „Mit einem unzureichend verkehrssicheren Auto riskiert der Fahrer nicht nur ein Bußgeld, sondern in Unfallsituationen möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz“, geben die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) zu bedenken.

Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen regeln was?
Laut deutschem Gesetzgeber muss jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die Autofahrer mit ihrem Fahrzeug an einem fremden PKW oder gar Personen verursachen, finanziell abgesichert. „Die Kosten für die Reparatur des Fremdwagens übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung sogar bei unüberlegtem Verhalten“, unterstreichen die Vermögensberater der DVAG. Schäden am eigenen Auto abzusichern, ist hingegen jedem selbst überlassen, aber mittlerweile fast ebenso selbstverständlich. Möglich ist das mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko schützt etwa beim Diebstahl des Fahrzeugs und wenn das Auto durch Unwetter oder Feuer beschädigt wird. Auch gegen Marderbisse ist der Fahrzeughalter meist abgesichert. Wie umfangreich der Versicherungsschutz ausfällt, variiert von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es ratsam, sich die Leistungen vor Vertragsunterzeichnung genau erklären zu lassen. Die Vollkaskoversicherung schützt zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen auch vor finanziellen Folgekosten, die durch Eigenverschulden am eigenen Auto entstehen. Außerdem springt sie zum Beispiel ein, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht.

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Das sollten Autofahrer jetzt unbedingt beachten
Autofahrer müssen grundlegende Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten. Die DVAG nennt die wichtigsten Beispiele, wie PKW-Fahrer bei schwierigen Wetterverhältnissen eine mögliche Beeinträchtigung ihres Versicherungsschutzes vermeiden und sich vor entsprechenden Bußgeldern schützen.

– Pressemeldung und Foto: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG –
Foto: DVAG / Corbiss

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