Versicherungsschutz bei Glatteisunfall trotz Sommerreifen?

Nur mit Winterreifen auf Schnee fahren. Foto: Continental.
Nur mit Winterreifen auf Schnee fahren. Foto: Continental.
Autofahrer, die zu spät oder gar nicht auf Winterreifen wechseln, riskieren nicht nur Bußgelder. Bei Unfällen kann der Kfz-Versicherer eine Kostenbeteiligung fordern.

Unangemessene Bereifung gehört mit zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle im Winter. Zwar gibt es in Deutschland keine ausdrückliche „Winterreifen-Pflicht“. Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern vor, dass sie bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – mit wintertauglicher Bereifung unterwegs sein müssen. Diese situative Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Reifen frühzeitig wechseln und bei Versicherung auf Leistungsumfang achten Zwar ist der Versicherungsschutz bei Unfällen mit Sommerreifen gewährleitet, doch kann der Versicherer den Kunden an den Kosten beteiligen. „Die Kfz-Versicherung übernimmt den Schaden am Wagen des Unfallopfers auch dann, wenn der Fahrer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs war“, sagt Andreas Kukuk, Bereichsvorstand für den Westen bei MLP. Bei einer Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden am eigenen Auto bezahlt. „Das heißt aber nicht, dass sich der Versicherte überhaupt keine Gedanken machen muss“, sagt Kukuk. „Wenn der Fahrer vor Antritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, könnte der Versicherer dies als grob fahrlässiges Verhalten auslegen und die Leistung anteilig kürzen.“ Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann ihren Kunden zudem im Nachgang an den Kosten beteiligen, die beim Unfallopfer entstanden sind – zum Beispiel für Reha-Maßnahmen. Ein Regress von bis zu 5.000 Euro ist möglich.

Autofahrer sollten die sogenannte O-Regel beherzigen, wonach sich von Oktober bis Ostern Winterreifen eignen. Zudem lassen sich sowohl bei der Kfz-Versicherung als auch bei der Kfz-Haftpflicht Kostenbeteiligungen vermeiden. Dazu muss der Versicherte einen Tarif wählen, bei dem die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Was ist wintertaugliche Bereifung?
Laut StVO dürfen in winterlichen Verhältnissen nur die Reifen gefahren werden, die bessere Fahreigenschaften auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee gewährleisten als normale Reifen. Grundsätzlich erfüllen Winterreifen sowie Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S-Kennzeichnung oder eine Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflockensymbol tragen, diese Anforderung.

– Pressemeldung der MLP Finanzdienstleistungen AG –
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