Für Hexen, Vampire und Co. gilt: Hände weg vom Steuer!

adac_logo_An Halloween, in der Nacht auf den 1. November, sind jedes Jahr unzählige „Hexen“, „Vampire“ und „Skelette“ auf den Straßen. Nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene verkleiden sich. Der ADAC erinnert daran, dass Kostümierungen am Steuer problematisch sein können – nämlich dann, wenn sie die Sicherheit gefährden.

Gesichtsmasken, die nur kleine Sehschlitze haben und die Ohren bedecken, schränken Sicht und Gehör ein. Sie dürfen deshalb nicht vom Fahrer getragen werden. Ebenfalls nicht empfehlenswert sind farbige Kontaktlinsen. Die Farbschicht auf der Linse und die begrenzte Pupillenöffnung reduzieren das Sehvermögen. Auch die Bewegungsfreiheit darf nicht beeinträchtigt sein, zum Beispiel durch ein sperriges Ganzkörper-Kostüm. Wer derart verkleidet am Lenkrad sitzt, kann von der Polizei mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Kommt es wegen der Behinderungen durch das Kostüm zu einem Unfall, droht eine erhebliche Eigenhaftung im Haftpflicht- wie auch im Kaskoschaden.

Natürlich gilt auch an Halloween: Wer trinkt, darf nicht fahren. Bei 0,5 Promille Blutalkohol können ohne Voreintragung in Flensburg und ohne Verkehrsauffälligkeit ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mindestens mit Geldstrafe, zwei Punkten und sechs Monaten Führerscheinentzug belangt. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer – unabhängig von der Fahrweise – als absolut fahruntüchtig. Wer sich trotzdem hinters Steuer setzt, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Außerdem kann neben drei zusätzlichen Punkten der Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. Die eigene Autoversicherung kann zudem im Falle eines Schadensereignisses Regress nehmen.

Wer also auf Kostüm und Alkohol an Halloween nicht verzichten will, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen.

– Presseinformation des ADAC Nordrhein –