Noch einmal gut ausgegangen
Der junge Mann fiel aus allen Wolken, als ihn Polizeibeamte auf der Citywache, der gemeinsamen Dienststelle von Polizei und Ordnungsamt in der Duisburger Innenstadt, über die möglichen Folgen seines Handelns aufgeklärten. Ähnlich sprachlos waren die Eltern, als eine Polizeistreife den Junior nach Hause brachte.
Eltern sollten grundsätzlich mit dem Nachwuchs über die Gefahren beim falschen Umgang mit Laserpointern sprechen. Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände! Nur eine sachgemäße Handhabung verhindert, dass Menschen damit geschädigt werden. Der Laserstrahl darf nicht absichtlich auf Personen gerichtet werden. Auch wenn Laserpointer eine deutlich schwächere Lichtleistung haben als Laserwaffen in Science-Fiction-Filmen, die Jugendliche gerne als Vorbild nehmen, so kann der Lichtstrahl doch leicht zu Augenschäden führen, die langfristig die Sehfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigen. Bei der Handhabung von Laserpointern ist also immer Vorsicht angebracht.
© Petra Grünendahl, Februar 2011, Fotos: Feuerwehr Ratingen