In Europa sind die Tempolimits nicht einheitlich geregelt. Autofahrer sollten sich daher vor der Reise über die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen, vor allem in Durchreiseländern, informieren. Dies ist wichtig, da im Ausland oft schon bei geringen Überschreitungen hohe Bußgelder drohen. Der ADAC hat dafür die Regeln in wichtigen Autoreiseländern in einer Grafik zusammengestellt.
Aufpassen sollten Urlauber in Großbritannien, wo die Geschwindigkeit in Meilen angegeben wird. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen aufgrund der Umrechnung maximal 112 km/h und auf Landstraßen 96 km/h gefahren werden.
Auch Polen hat einige Sonderregelungen. Hier darf auf zweispurigen Schnellstraßen höchstens mit 100 km/h, auf vierspurigen mit 120 km/h gefahren werden. Innerorts gilt prinzipiell wie in den meisten europäischen Ländern ein Limit von 50 km/h – außer nachts von 23 bis 5 Uhr: Dann dürfen die Autofahrer mit 60 km/h unterwegs sein.
In Schweden gibt es kein einheitliches Tempolimit. Daher ist der ständige Blick auf die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders wichtig.
Wer die Geschwindigkeit etwa um 20 km/h überschreitet, muss beispielsweise in Norwegen ab 430 Euro zahlen. Teuer wird die Überschreitung auch in Italien (ab 170 Euro), in der Schweiz (ab 150 Euro) und in Großbritannien (ab 120 Euro).
Wie Verkehrssünden in anderen Ländern geahndet werden, ist unter www.adac.de/infotestrat nachzulesen. Über Tempolimits für Motorrad-, Gespann- und Wohnmobilfahrer informiert der ADAC unter www.adac.de/laenderinfo.
– Presseinformation des ADAC –