Für Schäden haftet im Zweifel die Teilkasko
Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Anders sieht es aus, wenn Feuerwerkskörper direkt auf oder gegen ein Auto abgefeuert werden. Hier können Schmauchspuren auf dem Lack die Folge sein. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Außerdem sollten Chinaböller und ähnliches Feuerwerk nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos gezündet werden.
Kommt es dennoch zu Schäden am Auto, haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie zerstörte Scheiben. Für Schäden durch Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.
– Presseinfo des ADAC –
Foto: Petra Grünendahl