Rückstau: Kreuzung muss immer frei bleiben

  • Chaos in der Rushhour
  • Kreuzungen werden zum Nadelöhr
  • Blockierer müssen mit Bußgeld rechnen

Rückstau: Kreuzung muss immer frei bleiben. Foto: TÜV Rheinland.
Rückstau: Kreuzung muss immer frei bleiben. Foto: TÜV Rheinland.
Alle Tage wieder: Ampelkreuzungen in der City werden in den Stoßzeiten zum Nadelöhr. Auf der „letzten Rille“ quetschen sich viele Autofahrer in den Kreuzungsbereich und blockieren dann während der Grünphase den Quer- oder Gegenverkehr – nichts geht mehr. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Situation an Kreuzungen eindeutig. Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: „Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese auch komplett überqueren können.“

Auch Einmündungen nicht blockieren
Hat sich bereits ein Rückstau gebildet, heißt es auch bei grünem Ampellicht an der breiten, weißen Haltelinie zu warten, bis die Kreuzung wieder frei ist. Kreuzungen müssen immer frei bleiben. Wer sie verstopft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Einmündungen sind bei einem Stau stets frei zu halten, damit andere Verkehrsteilnehmer abbiegen können.

Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ beachten
Darüber hinaus ist das Hinweisschild vor Ampeln „Bei Rot hier halten“ in jedem Fall zu beachten, damit beispielsweise Fahrzeuge aus einer Seitenstraße heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren und sich einordnen können. „Selbst wenn die Entfernung zur Ampel mehrere Wagenlängen beträgt, ist der Stopp an der vorgezogenen Haltelinie verbindlich“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

– Pressemeldung und Foto: TÜV Rheinland AG –