E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn. Die bis zu 20 km/h schnellen Roller dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen benutzt werden. Die Unfallforschung der Versicherer zeigt Problemfelder auf:
Unfälle mit Fußgängern
Fahrradunfälle
Unfallforschung der Versicherer im GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
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