Weihnachtliche Auto-Deko: Safety first im geschmückten Schlitten

Die weihnachtliche Lichterkette im Auto ist beim Fahren nicht erlaubt. Foto: Dekra.
In der Weihnachtszeit blinkt und blitzt es an jeder Ecke. Auch manche Autofahrer stimmen sich auf die Festtage ein und spendieren ihrem fahrbaren Untersatz ein weihnachtliches Outfit. Ob Lichterkette, Mini-Weihnachtsbaum oder Rentier-Kostüm – die Fantasie kennt keine Grenzen. Doch nicht alles, was gefällt, ist erlaubt.

Die StVZO kennt bei Lichterketten und bunten Leuchten kein Pardon. „An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein“, heißt es in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld, schlimmstenfalls kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen und auch der Versicherungsschutz verloren gehen. Außerdem: Wer mit einem weihnachtlich geschmückten Fahrzeug eine Kfz-Prüfstelle ansteuert, muss damit rechnen, dass die leuchtende Deko bei der Hauptuntersuchung als „erheblicher Mangel“ eingestuft und die Prüfplakette nicht erteilt wird.

Grund dafür ist die Verkehrssicherheit. „Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen könnten einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer ablenken, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei DEKRA. „Es soll auch vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum behindert wird.“

Ist wenigstens unbeleuchteter Weihnachtsschmuck im und am Auto erlaubt? Das kommt ganz darauf an: Ein größerer Stern-Anhänger am Rückspiegel oder ein Tannenbaum auf dem Armaturenbrett darf auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken, denn allzu leicht könnte die Deko einen Fußgänger oder Radfahrer verdecken.

Das ist nicht alles: „Wenn der Fahrer im Auto von Dingen abgelenkt wird, die sich ständig bewegen, nimmt er Bewegungen außerhalb des Fahrzeuges oft nicht mehr richtig oder zu spät wahr und kann einen Fußgänger oder Radfahrer leichter übersehen“, sagt Egelhaaf. Außerdem müssen alle Deko-Stücke, egal ob am Armaturenbrett oder auf der Heckablage, sicher befestigt sein, damit sie auch in extremen Fahrsituationen nicht herunterfallen, das Lenkrad oder Pedale blockieren oder sich bei einer Kollision nicht in gefährliche Geschosse verwandeln. Bei Überzügen für die Außenspiegel ist zu beachten, dass sie integrierte Blinkleuchten nicht verdecken.
Dekra