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Jeder zweite Alkoholunfall mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes wurde ein Großteil der Alkoholunfälle von Pkw-Fahrenden verursacht (39 Prozent). Erstmals gehen mit einem Anteil von 43 Prozent die meisten Alkoholunfälle auf Fahrradfahrende zurück: 33 Prozent auf Fahrräder ohne Hilfsmotor und 10 Prozent auf Pedelecs. 8 Prozent der Unfallbeteiligten waren mit einem E-Scooter unterwegs. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 lag der Anteil der alkoholisierten Unfallbeteiligten Fahrradfahrer noch bei 22 Prozent. „Für viele Menschen ist es völlig normal, nach dem Feiern mit dem E-Scooter oder Fahrrad nach Hause zu fahren, in der irrigen Annahme, dies sei ungefährlich, legal oder wenigstens weniger strafbar“, sagt Zaneta. „Doch auch diese Fahrzeuge sind im Rauschzustand schwer zu kontrollieren. Schon kleine Fahrfehler können zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen – nicht nur bei den Fahrenden selbst, sondern auch bei unbeteiligten Dritten. Ohne Knautschzone, Helm und Airbag bieten diese Fahrzeuge keinerlei Schutz.“
TÜV-Verband: Aufklärung gegen Alkoholunfälle dringend nötig
„Die Normalität von Alkohol und Mobilität muss durchbrochen werden“, sagt Zaneta. „Solange es gesellschaftlich akzeptiert bleibt, betrunken aufs Rad oder den E-Scooter zu steigen, werden wir das Problem Alkohol am Lenker nicht lösen.“ Der TÜV-Verband fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Aufklärungsarbeit. Bisherige Kampagnen zum Thema Alkohol im Straßenverkehr konzentrieren sich fast ausschließlich auf den motorisierten Individualverkehr. Zaneta: „Die Realität hat sich verändert. Neue Mobilitätsformen haben den Alltag erobert – das muss sich auch in der Verkehrssicherheitsarbeit widerspiegeln.“ Wer Alkohol trinke, dürfe kein Fahrzeug führen – unabhängig von dessen Größe, Geschwindigkeit oder Motorisierung.
Darüber hinaus muss die polizeiliche Verkehrsüberwachung gestärkt werden. Zielgerichtete Alkoholkontrollen, auch bei Rad- und E-Scooter-Fahrenden, müssen zur Selbstverständlichkeit werden. Flankierend zur Aufklärung und Kontrolle fordert der TÜV-Verband auch härtere Sanktionen von Alkoholfahrten, wie höhere Bußgelder und Fahrverbote. Zudem müsse die Fahreignungsbegutachtung gestärkt werden. Die Grenze für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden. Denn bereits ab 1,1 Promille gelten Verkehrsteilnehmende als absolut fahruntüchtig. Fahrern mit diesem Blutalkoholwert haben ein zehnfach höheres Unfallrisiko. Derzeit greift die MPU-Pflicht in der Regel erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille – aus Sicht des TÜV-Verbands eindeutig zu spät. Zaneta: „Nur durch sichtbare Präsenz und konsequente Ahndung lässt sich die weit verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber Alkoholfahrten aufbrechen.“
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2024. Die Zahlen sind abrufbar unter www.destatis.de.
Über den TÜV-Verband
Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbrauchern.
TÜV-Verband e. V.
Foto: JIGGO / unsplash
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