In einigen Ländern fallen Bußgelder für Verkehrsverstöße deutlich höher aus als in Deutschland. Vor allem in Skandinavien kann es teuer werden, allen voran in Norwegen. Für zu schnelles Fahren werden hier mindestens 430 Euro, für Rotlicht- und Überholverstöße 630 Euro berechnet. Aber auch in Italien, in den Niederlanden oder in der Schweiz liegen Sanktionen für Verkehrsverstöße teilweise erheblich über deutschem Niveau.
Manche Länder bieten bei sofortiger Bezahlung Rabatte an: In Spanien werden nur 50 Prozent des Bußgeldes fällig, wenn die Bezahlung innerhalb von 20 Tagen erfolgt. Bezahlt man in Italien binnen fünf Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids, wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Wer dort aber nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, muss mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Frankreich gewährt Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.
In allen europäischen Ländern gilt: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. In Schweden werden seit kurzem ebenfalls Strafen für das Telefonieren am Steuer verhängt, vor allem dann, wenn durch das Telefonieren das Fahrverhalten des Fahrers negativ beeinflusst wird.
Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 27 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt. Bis Ende 2013 wurden rund 18 000 sogenannte Vollstreckungshilfeersuchen wegen nichtbezahlter Geldbußen und -strafen an Deutschland gerichtet. Der Mindestbetrag für die Vollstreckung muss sich auf mindestens 70 Euro inklusive Verfahrenskosten belaufen. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
– Presseinformation des ADAC –