Sicher im Schlepptau: Darf jedes Fahrzeug abgeschleppt werden?

Foto: ProMotor / ZDK.
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Fast vier Millionen Mal waren Pannenhelfer im vergangenen Jahr im Einsatz. Liegen­geblieben sind weitaus mehr Fahrzeuge, nicht selten von guten Freunden in die nächste Werkstatt oder zum Abwracken geschleppt – eine Pannenhilfe mit etlichen Haken. Das soll­ten Helfer und Pannenfahrer wissen.

Darf jedes Fahrzeug abgeschleppt werden?
Solange ein Auto fahrbereit ist und die Elektrik noch funktioniert – ja. Denn ohne einge­schaltete Warnblinker an beiden Fahrzeugen und Beleuchtung in der Dunkelheit ist das Ab­schleppen laut Straßenverkehrsordnung verboten. Welches Gewicht im Schlepptau gezogen werden darf, ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Wer darf im Pannenauto ans Steuer?
Das Gesetz schreibt keinen Führerschein vor. Der Lenker sollte laut Paragraph 10 der Fahr­erlaubnis-Verordnung mindestens 15 Jahre alt sein und das Pannenauto in Bezug auf Größe, Kraft und Kenntnisse beherrschen können. Gerade das Abschleppen mit Seil erfor­dert nicht nur genaue Absprachen, sondern auch Fahrgefühl.

Seil oder Stange?
Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren im Pannenauto ohne Motorbetrieb nicht. Es lässt sich schwer lenken, bremsen und kann schnell mal auffahren. Davor schützt die starre Stange. Sie sichert auch, dass das Pannenfahrzeug nicht aus der Spur gerät – auf Eis und Schnee kein Einzelfall.

Egal, ob Seil oder Stange – sie dürfen fünf Meter nicht überschreiten, müssen in der Mitte mit einem roten Fähnchen versehen sein und dürfen die Fahrzeuge nicht diagonal miteinan­der verbinden.

Wo sich die Abschleppöse befindet, steht in der Bedienungsanleitung. Bei modernen Fahrzeugen wird sie in ein Linksgewinde geschraubt – versteckt hinter einem kleinen Deckel im Stoßfänger.

Was ist weiter zu beachten?
Der Pannenauto-Fahrer kuppelt aus und hat die Zündung eingeschaltet – so kann das Lenk­radschloss nicht einrasten. Und klar: Schneller als mit Tempo 50 sollten beide Fahrzeuge nicht unterwegs sein.

Die Autobahn ist ein Fall nur für den Notfall. Jeweils 20 Euro Strafe riskiert, wer im Ab­schleppmodus auf die Autobahn fährt oder dort im Pannenfall nicht die nächste Abfahrt nimmt. Das Fahren ohne Warnblinklicht kostet fünf Euro.

Dürfen Elektro- und Hybridautos sowie Fahrzeuge mit Automatikgetriebe auch an den Ha­ken?
Bei Elektro- und Hybridautos darf die angetriebene Achse auf keinen Fall Kontakt mit der Straße haben. Der Elektromotor würde sonst Strom erzeugen und die Elektronik in der Folge Schaden nehmen. Das Auto muss also angehoben werden. Die Stromer selbst dürfen auf­grund der großen Last nicht abschleppen.

Fahrzeuge mit Automatikgetriebe haben oft spezielle Abschlepp-Tasten. Weil das Getriebe überhitzen könnte, ist das Fahren im Gespann nur mit einem bestimmten Tempo und über eine festgelegte Distanz erlaubt. Die Bedienungsanleitungen geben genaue Anweisungen. Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge.

– ProMotor – Presseinformationsdienst des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –