Beschlüsse des Bundesrates sind Beiträge zu mehr Verkehrssicherheit, so der DVR

Mit der Reform des sogenannten Handyparagrafen, härteren Strafen für Raser sowie höheren Bußgeldern für Personen, die Rettungskräfte bei Hilfseinsätzen blockieren, hat der Bundesrat heute wichtige Beiträge zu einer verbesserten Verkehrssicherheit geleistet.
 
DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf erklärt zu den heute getroffenen Beschlüssen der Länderkammer: „Es wurde höchste Zeit, die gesetzlichen Vorschriften zur Nutzung moderner Kommunikationsmittel beim Führen von Fahrzeugen zu aktualisieren. Das Verbot der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung von Mobil- und Autotelefonen auf andere Geräte der Unterhaltungselektronik, wie zum Beispiel Tablets, andere tragbare Flachrechner oder Fernseher mit Videofunktion sowie Navigationsgeräte auszuweiten, war überfällig. Auch die mit der Nutzung dieser Geräte einhergehende Ablenkung wird von Verkehrsteilnehmern häufig in hohem Maße unterschätzt.
 

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland mindestens jeder zehnte Verkehrsunfall durch Ablenkung verursacht wird. Foto: DVR.
Experten gehen davon aus, dass in Deutschland mindestens jeder zehnte Verkehrsunfall durch Ablenkung verursacht wird. Ein kurzer Blick aufs Smartphone oder das Tablet kann schnell böse enden und tödliche Folgen haben. Die Wahrscheinlichkeit für einen so verursachten Unfall steigt beispielsweise beim Telefonieren um das Zweifache, beim Lesen oder Texten sogar um das Sechsfache und beim verbotenen Wählen einer Telefonnummer mit dem Handy in der Hand auf das Zwölffache. Hinzu kommt das Problem der Blickabwendung: Wer bei 50 km/h nur eine Sekunde den Blick vom Verkehrsgeschehen abwendet, legt 14 Meter im Blindflug zurück. Die klare Empfehlung des DVR lautet deshalb: Wer fährt, tippt nicht!
 
In diesem Zusammenhang hält es der DVR für kritisch, eine Nutzung derartiger Geräte mit einer den Verhältnissen angepassten kurzen Blickzuwendung zu ermöglichen. Menschen haben in der Regel ganz individuelle Interpretationen für den Begriff „kurz“. Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordere jederzeit volle Konzentration.
 
Auch die Veranstaltung oder Teilnahme an illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist sinnvoll. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei den Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, als wäre man in einem Rennen, strafbewehrt sind, wird die Verkehrssicherheit erhöhen. Auch wenn Strafverschärfungen sicher nicht komplett das Phänomen der illegalen Autorennen oder der rücksichtslosen Raserei beenden werden: Wenn sich nur ein Fahrer oder eine Fahrerin wegen der schärferen Sanktionen künftig von der Raserei abhalten lässt, ist zugunsten der Verkehrssicherheit schon etwas gewonnen.
 
Auch die beschlossenen höheren Bußgelder im Zusammenhang mit der Ahndung der Behinderung von Rettungskräften und Polizeiwagen – auch unabhängig vom Nichtbilden einer Rettungsgasse – sind im Hinblick auf ihre hoffentlich abschreckende Wirkung richtig. Um Menschenleben nach einem Verkehrsunfall zu retten und Unfallopfer zu versorgen, kommt es auf jede Sekunde an. Im Übrigen schadet die rücksichtslose Blockade der Hilfskräfte nicht nur den auf schnelle Hilfe hoffenden Opfern. Die durch die Blockierer zu waghalsigen Manövern gezwungenen Rettungskräfte könnten weitere Unfälle verursachen, bei denen Menschen zu Schaden kommen.“
 
– Pressemeldung und Foto: DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat –