ADAC empfiehlt, nie ohne Helm Rad zu fahren
Im vergangenen Jahr sind dreimal so viele Radfahrer unter 15 Jahren wie im Jahr zuvor im Straßenverkehr getötet worden. Laut Statistischem Bundesamt starben 2017 insgesamt 15 Rad fahrende Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr – 2016 waren es 5. Um das Unfallrisiko bei Kindern zu verringern, sollten Eltern das richtige Verhalten im Straßenverkehr früh im sicheren Umfeld mit ihren Kindern üben.
Wichtig ist darüber hinaus die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen für Rad fahrende Kinder. Generell müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr und können bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Mittlerweile dürfen Eltern ihr Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Rad auch auf dem Gehweg begleiten und müssen nicht wie früher auf dem Radweg oder sogar auf der Fahrbahn fahren. Solange Kinder den Gehweg benutzen, müssen sie zum Überqueren der Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben.
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Foto: ADAC / Stefanie Aumiller