Trotz Freisprecheinrichtung: Handygebrauch am Autosteuer auf Minimum beschränken

Telefonate lenken Fahrer ab: Auch Bordcomputer möglichst wenig während der Fahrt bedienen
 
Smartphones, Navigationsgeräte und Bordcomputer sind inzwischen in Autos eine Selbstverständlichkeit. Kehrseite der Medaille: Ablenkung am Steuer gilt inzwischen als häufigste Unfallursache. Zwar gibt es hierzu keine offizielle Statistik, doch sind sich alle Experten in dieser Einschätzung einig. Auch Informationskampagnen und höhere Bußgelder bei Handynutzung am Steuer – derzeit mindestens 100 Euro – konnten an dem Trend bislang nicht ändern. Dabei nehmen die möglichen Ursachen für eine Ablenkung sogar noch zu: „Autos haben immer umfangreichere Komfortelemente und Multimedia-Funktionen integriert. Fahrerinnen und Fahrer sollten ihren Gebrauch auf das absolut Notwendige beschränken, denn der Blick gehört auf die Straße“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
 
Die Straßenverkehrs-Ordnung verweist ausdrücklich darauf, dass der Blick zur Bedienung nur kurz vom Straßenverkehr abgewendet werden darf, wenn es die Fahrsituation erlaubt. Besonders riskanter Trend: Videos auf dem Smartphone zu schauen oder TV-Livestreaming sind für den Fahrer absolut tabu, selbst wenn das Mobiltelefon in einer Halterung installiert ist.
 
Immer auf das Fahren konzentrieren

Ablenkung am Steuer durch Multimedia: Auch mit Freisprecheinrichtung: sollte man den Handygebrauch am Autosteuer auf Minimum beschränken. Foto: TÜV Rheinland.
Ideal ist es vielmehr, wenn möglichst jede Tätigkeit vermieden wird, die nichts mit dem Fahren an sich zu tun hat. „Ein Fahrer – egal ob auf zwei oder vier Rädern – hat die Verantwortung, sein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu steuern. Alles, was ihn davon ablenkt, sollte unterbleiben“, betont Mißbach. Beispiel: Wer eine Sekunde auf das Smartphone blickt, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter zurück, ohne zu sehen, was auf der Straße passiert.
 
Kommt es zum Unfall, weil der Fahrer durch die Nutzung seines Handys abgelenkt war, ist dies im Nachhinein meist leicht festzustellen. So ist die Polizei in diesen Fällen berechtigt, Handy oder andere Mobilgeräte sicherzustellen und die Nutzerdaten mit dem Zeitpunkt des Unfalls zu vergleichen – besonders bei schwereren Vorfällen ein inzwischen gängiges Verfahren. Ist dann nachweisbar, dass das Smartphone benutzt wurde, hat das bei einem Unfall erhebliche Konsequenzen für die Schuldfrage.
TÜV Rheinland AG