Barfuß am Steuer, Füße hoch und das Gummiboot auf dem Dach
Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen immer wieder. Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops ist nicht verboten, es droht kein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Wenn auf dem Weg zum See die Luftmatratze oder das Schlauchboot nicht ins Auto passt, genügt es nicht, diese von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Auch auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger oder im Kofferraum. Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
ADAC
Foto: Ralph Wagner / ADAC