Schon bei Schritttempo Rettungsgasse bilden: Bahn frei für die Retter

Bei der Rettung von Unfallopfern zählt unter Umständen jede Minute. Foto: A. Koerner / Dekra.
Fahrer müssen auf der Autobahn im Stau eine Gasse für Rettungsfahrzeuge schon dann freihalten, wenn sich eine Kolonne im Schritttempo bewegt, erinnern die Unfallsachverständigen von DEKRA. „Wird die Gasse erst bei Stillstand der Fahrzeuge gebildet, geht durch Rangieren und geringe Abstände oft wertvolle Zeit verloren“, sagt Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Bei der Rettung von Unfallopfern kommt es auf jede Minute an. Deshalb gilt hier die Regel: Bahn frei für die Retter.“

Außerdem empfiehlt es sich, etwas mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Dann ist es leichter, bei Stillstand weiter zu Seite zu fahren, wenn sich größere Einsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel von der Feuerwehr, durchschlängeln müssen. Egelhaaf warnt auch davor, die Rettungsgasse sofort nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges wieder aufzulösen. „Häufig folgen noch weitere Fahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr oder Abschleppdienst, denen man nicht den Weg versperren darf. Die Rettungsgasse muss so lange bestehen bleiben, bis der Verkehr wieder zügig rollt.“

Das Bilden einer Rettungsgasse ist nach Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung immer dann vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrstreifigen Außerortsstraßen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Die Gasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Die Fahrzeuge ganz links fahren möglichst weit nach links, die Fahrzeuge rechts daneben fahren nach rechts. Das gilt auch bei drei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung. Im Zweifel hilft ein Blick auf den rechten Handrücken: die Lücke zwischen Daumen und den übrigen Fingern zeigt die Position der Rettungsgasse an.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen happige Strafen. Bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und einen Monat Fahrverbot kann es für Autofahrer geben, wenn sie keine Rettungsgasse bilden, die Einsatzkräfte behindern oder unerlaubt eine Rettungsgasse nutzen. Und wen die Strafe nicht schreckt, der sollte mal drüber nachdenken, dass auch er die schnelle Hilfe Rettungskräfte einmal nötig haben könnte.
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Foto: A. Koerner / Dekra